27.08.2021

Bebauungsplan für Datteln 4 ungültig

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 als „nicht rechtens“ erklärt. An diesem Standort hätte das Kraftwerk demnach nicht gebaut werden dürfen.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu: Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genüge nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Die Richter monierten, dass die Behörden bei der Standortsuche nicht in einem größeren Radius nach geeigneten Flächen gesucht hätten. Auch hätten andere Technologien wie Gaskraftwerke bei der Suche eine Rolle spielen müssen. 

Für den Betrieb des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 hat das Urteil zunächst keine Konsequenzen. Dieser kann weiterlaufen. Das Urteil betrifft lediglich die Standortwahl, nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, so das OVG. Allerdings liegen dem Gericht auch gegen diese bereits Klagen unter anderem von der Umweltschutzorganisation BUND vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. 

BUND: Politische Fehlentscheidungen korrigiert

Man werde die Urteilsbegründung analysieren und die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen, zitieren mehrere Medien den Betreiber des Kraftwerks, den Düsseldorfer Konzern Uniper. Der BUND, der gemeinsam mit Privatleuten und der Stadt Waltrop gegen den Bebauungsplan geklagt hatte sieht in dem Urteil dagegen einen „großen Erfolg“, es korrigiere klare politische Fehlentscheidungen. 

Das Steinkohlekraftwerk in Datteln war erst 2020 in Betrieb genommen worden. Es gilt als eines der modernsten Kohlekraftwerke und soll noch bis 2038 am Netz bleiben.

Lesen Sie auch unserer Beitrag aus dem vergangenen Jahr zur Inbetriebnahme des Kraftwerks „Datteln 4 startet Regelbetrieb“.

wsp

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