Die am Boden liegende Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid kurz nach der Sprengung im Mai. Foto: Autobahn Westfalen
17.07.2023

„A45-Kredit“ wird verlängert

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen begrüßt die Verlängerung der Landesförderung für die von der Sperrung der A45 betroffenen Unternehmen.

Bisher hätten bereits rund 80 Unternehmen aus der Region Fördermittel von der NRW.Bank beantragt, erklärt Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Geschäftsbereichsleiter „Unternehmen beraten“. Gegenüber dem WESTFALENSPIEGEL berichtet er weiter, dass sich nahezu täglich weitere Unternehmer über diese Fördermöglichkeit informieren. Seit März 2022 haben von der Autobahnsperrung bei Lüdenscheid betroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Freiberufler die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit der NRW.Bank in Anspruch zu nehmen. Dadurch soll den Betrieben die notwendige Liquidität gesichert werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und Investitionen zu tätigen, heißt es aus dem Landeswirtschaftsministerium. Der Zeitraum für die Beantragung der Fördermittel wurde nun bis Ende 2025 und damit um zwei Jahre verlängert.

„Viele Unternehmen berichten uns, dass die Sperrung der A45 zu deutlichen Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen führt. Mit dem A45-Kredit steht ein niederschwelliges Programm mit günstigen Konditionen zur Verfügung, das einen Tilgungsnachlass von maximal 100.000 Euro mit sich bringt. Dass dieses Förderprogramm jetzt verlängert wurde, ist ein wichtiges Signal, denn eine Rückkehr zur Normalität ist für viele Unternehmen erst mit der Fertigstellung des Brückenneubaus möglich“, so Schleithoff weiter. Und das wird mindestens noch bis 2026 dauern (dazu lesen Sie mehr hier).

Alle Branchen betroffen

Der Experte der SIHK erklärt, dass nahezu alle Branchen von der Sperrung der A45 betroffen seien. So falle es den Unternehmen immer schwerer, Mitarbeiter zu halten oder neue Mitarbeiter zu gewinnen, da diese den Weg in die Region wegen der längeren Fahrzeit durch Umleitungen meiden. Branchen wie der Einzelhandel, der Tourismus oder das Gastgewerbe in der Region um Lüdenscheid haben Einbußen, weil die Gäste fernbleiben. Die Industrie und Logistikunternehmen müssen mit längeren Fahrzeiten für fertige Produkte oder Rohstoffe kalkulieren.

Die Einschränkungen betreffen aber nicht nur Unternehmen aus dem Bezirk der SIHK zu Hagen (Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis). Daher können auch Betriebe aus den Kreisen Soest, Siegen-Wittgenstein, Olpe, Unna und dem Hochsauerlandkreis sowie aus den Städten Hamm und Dortmund die Förderung beantragen.

jüb/wsp

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