Das Denkmal-Bündnis übergab im Dezember fast 25.000 Unterschriften aus einer Petition gegen das neue Denkmalschutzgesetz in Düsseldorf. Foto: Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz
05.04.2022

Appell an die Parteien

Morgen, am 6. April, entscheidet der NRW-Landtag über ein neues Denkmalschutzgesetz. Kurz vor der Abstimmung veröffentlicht das Denkmalschutz-Bündnis NRW die „Düsseldorfer Erklärung“.

Das Bündnis, das von Initiativen wie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Westfälischen Heimatbund (WHB) und dem Forum Baukultur OWL getragen wird, appelliert darin an alle Parteien, den Entwurf von Ministerin Ina Scharrenbach abzulehnen. Das bestehende Gesetz sollte nicht abgeschafft werden, sondern in der nächsten Legislaturperiode in breiten Konsens für die Zukunft weiterentwickelt werden. 

Es gehe darum, die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren und Schaden von dem Ruf des Landes als Kulturland abzuwenden, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses. „Das vorgelegte Gesetz ist weder hinreichend mit allen Fachleuten und Interessengruppen diskutiert noch als Gesetz sauber durchdacht und aufgesetzt“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. In den vergangenen Monaten hat es deutliche Kritik von Denkmalpflegern, aber auch aus Kommunen und der Wissenschaft an dem Gesetzesentwurf gegeben. Trotzdem soll dieser nun noch kurz vor der Landtagswahl beschlossen werden. „Es ist einem Thema von Verfassungsrang unwürdig, die Neufassung im deutlichen Dissens mit Denkmalschützerinnen und -schützern kurz vor Ende der aktuellen Legislaturperiode durchzusetzen“, kommentiert WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers.

„Gesetz wirft dunkle Schatten voraus“

Die Denkmalpflege für Westfalen, angesiedelt bei Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), sieht bereits jetzt negative Auswirkungen durch den Gesetzesentwurf. In Westfalen habe sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder teilweisen Abbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht (15 statt 4 Vorhaben), berichtet der LWL. „Das Gesetz wirft seinen dunklen Schatten voraus. Schon jetzt zeigt sich, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Öffentlichkeit und teilweise auch auf der Eigentümerseite verstanden werden: Denkmäler sollen keinem Projekt mehr im Wege stehen. Schnelle Entscheidungen sollen her, wirtschaftliche und andere Aspekte sollen dabei Vorrang haben“, sagt LWL-Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens.

Für den Tag der Abstimmung am 6. April 2022 plant die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gemeinsam mit dem Denkmalschutzbündnis eine Demonstration vor dem Landtag auf der Landtagswiese.

wsp

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