22.07.2020

Aufgaben des Wahlhelfers

„Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens“, heißt es auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.

Die wichtige Funktion können bei der Kommunalwahl in NRW am 13. September alle in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt Wahlberechtigten übernehmen. Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören die Unterstützung und Aufsicht der Wähler bei der Stimmabgabe. Wahlhelfer sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auch beschließen sie über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18 Uhr, wenn die Wahllokale geschlossen sind. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.

Das Amt des Wahlhelfers ist zwar ein Ehrenamt. Wird man allerdings in dieses Amt berufen, kann man es nur aus triftigem Grund (Arbeit, Krankheit, Alter) ablehnen. Bezahlt wird der Job am Wahltag nicht, doch erhalten alle Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung. Das kann je nach Aufgabe am Wahltag und Kommune unterschiedlich hoch ausfallen. In Dortmund wird zum Beispiel folgendes Erfrischungsgeld ausgezahlt:

  • 55 Euro Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher und Schriftführer bei der Urnenwahl
  • jeweils 50 Euro Erfrischungsgeld für alle weiteren Mitglieder eines Wahlvorstandes bei der Urnenwahl
  • 40 Euro Erfrischungsgeld für Wahlhelfer in einem Briefwahlvorstand

Wer sich als Wahlhelfer melden möchte, kann dies direkt bei den Städten und Gemeinden tun. Alternativ hat die Initiative „Mehr Demokratie“ die Aktion Wahlhelfer gestartet. Infos dazu gibt es hier.

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