29.06.2010

BAuA fordert Schutz vor krebserregenden Stoffen

Dortmund (wh). In Autoreifen sind sie verboten, in Kinderspielzeug jedoch erlaubt: krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Regelmäßig werden sie von Verbraucherschützern in Alltagsprodukten wie Werkzeuggriffen, Plastikschuhen oder Spielzeug nachgewiesen.
Eine Initiative unter maßgeblicher Beteiligung der in Dortmund ansässigen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fordert nun die EU auf, gesetzliche Grenzwerte für die PAK-Belastung festzusetzen. Diese gibt es bislang nämlich nur für Reifen.
Über die Umsetzung entscheidet nun die Europäische Kommission.

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