Die Website dortmund.de wird wieder ein Fall für die Gerichte. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
20.12.2019

Berufung gegen dortmund.de-Urteil

Die Stadt Dortmund legt im Rechtsstreit um das städtische Internetportal dortmund.de Berufung ein.

Anfang November hatte das Landgericht Dortmund dem Ruhr-Nachrichten-Verleger Lensing-Wolff Recht gegeben und der Stadt untersagt, auf ihrer Website journalistische Inhalte zu verbreiten. Das Gericht hatte sein Urteil unter anderem damit begründet, dass das Internetportal dortmund.de gegen das Gebot der Staatsferne der Presse und damit gegen das Grundgesetz verstoße.

Die Stadt Dortmund will nun in weiteren gerichtlichen Instanzen klären lassen, welche Inhalte in einem zeitgemäßen städtischen Online-Informationsangebot zulässig sind. „Einer Kommune muss es möglich sein, in der digitalen Welt ihre Bürger*innen entsprechend der üblichen und erwarteten Standards über die kommunalen Zusammenhänge zu informieren“, sagte der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau.

Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die dortmund.de-Website vom 15. Mail 2017, auf der unter anderem über eine Meisterfeier von Borussia Dortmund berichtet wurde.

wsp

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