Werkstätten für Menschen mit Behinderung schließen
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, werden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geschlossen, hat die NRW-Landesregierung beschlossen. Ab heute gilt ein Betretungsverbot.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bittet als Träger der Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe, die Weisungen der Gesundheitsbehörden unbedingt zu befolgen, um die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuer in den Werkstätten zu schützen. Gleichzeitig betonte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning, dass der LWL die Vergütung der Beschäftigten der Werkstätten nicht kürzen werde, auch wenn die Betreuung in einer anderen Form fortgesetzt werde.
„Katalysator zur Verbreitung des Virus“
Die Lebenshilfe NRW hatte gestern die sofortige Schließung aller Werkstätten für Menschen mit Behinderung gefordert. Das Landesverband fürchte, dass die Einrichtungen „zu einem Katalysator der Verbreitung des Virus in den Wohneinrichtungen und Familien“ werde. Grund für diese Sorge sei, dass Menschen mit Behinderung zu einer Risikogruppe gehören und die Hygienevorgaben trotz Aufklärung nur schwer einhalten können. Unter Umständen infizieren sie Betreuungspersonal in Wohneinrichtungen und Familienangehörige zu Hause. Letztere seien in vielen Fällen „über 70 Jahre alt und sehr gefährdet.“
Die Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe, Bärbel Brüning, appellierte an die Verantwortlichen im Gesundheitsbereich, in der Corona-Krise die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bei der Versorgung mit Schutzmaterialien unbedingt zu berücksichtigen. Bereits jetzt gebe es in verschiedensten Wohnformen Engpässe.
wsp