24.07.2020

Bielefelder Landgericht befragt Zeugen digital

Als landesweit eines der ersten Gerichte befragt das Landgericht Bielefeld einen Zeugen in einem Prozess um Arzthaftungsfragen online. Der Zeuge wird aus Österreich zugeschaltet.

Möglich machen das ein mobiles Videokonferenzsystem sowie ein speziell gesicherter virtueller Konferenzraum. „Wir nutzen für die Datenübertragung zudem nur landeseigene Datenserver“, sagt Carsten Scheele, IT-Dezernent des Landgerichts Bielefeld. Daher sei die Datenübertragung  sicher.

Normalerweise müssen Zeugen persönlich vor Gericht erscheinen. Alternativ sind auch schriftliche Aussagen möglich. Doch das schriftliche Verfahren hat den Nachteil, dass die Prozessbeteiligten den Zeugen nicht live erleben. Auch Videoaufzeichnungen von Zeugenbefragung hat es bei früheren Prozessen schon gegeben. Dazu mussten die Befragten aber bisher ihre Aussagen bei einem Gericht oder einer Polizeidienststelle machen.

Weniger Reisekosten fallen an

Beim digitalen Verfahren in Bielefeld können die Zeugen von einem beliebigen Ort zugeschaltet werden. Es ist lediglich ein Endgerät mit Kamera und ein Internetzugang nötig. Richter, Staatsanwälte und Verteidiger können den zugeschalteten Zeugen auf Bildschirmen sehen. Auch der Zeuge bekommt über eine um 270 Grad schwenkbare Kamera einen Einblick in den Gerichtssaal.

Durch Live-Zuschaltungen könnten die Gerichte zukünftig hohe Reisekosten und Verdienstausfälle, die sie normalerweise für Anreisen von Zeugen zahlen müssen, sparen. Für Zeugen wäre der Aufwand für ihre Aussage auch geringer. „Eine echte Win-Win-Situation“, sagt Scheele. Im November kommt das System erneut zum Einsatz. Dann wird in einem Prozess ein Zeuge aus den Niederlanden zugeschaltet.

jüb/wsp

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