Biobauer scheitert mit Klimaklage gegen VW
Die Klimaklage eines Detmolder Biolandwirts gegen den Volkswagen-Konzern vor dem Detmolder Landgericht ist abgewiesen worden. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die die Klage des Biobauern unterstützt hat, kündigte Berufung an.
Der lippische Biobauer Ulf Allhoff-Cramer hatte den Konzern aus Wolfsburg wegen des millionenfachen Verkaufs klimaschädlicher Autos verklagt. Dürren und Starkregen haben dem Detmolder Bio-Betrieb mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Wald bereits erhebliche Schäden zugefügt. Er sieht seine Zukunft als Landwirt durch die Klimakrise gefährdet. Mit der Klage wollte Allhoff-Cramer erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 untersagt wird. Das Landgericht in Detmold wies die Klage nun „ohne nähere Begründung“ ab, teilt Greenpeace mit.
„Dieses Urteil ohne direkte Begründung durch den Richter ist enttäuschend. Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormem CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte. Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen. Deshalb bringen wir VW jetzt vor die nächste Instanz“, sagte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Martin Kaiser. Man gehe in die Berufung.
Volkswagen sieht sich bestätigt
Schon Gerichte in Braunschweig, Stuttgart und München hatten zuvor ähnliche Klimaklagen von Privatpersonen und Umweltschutzorganisationen gegen Autokonzerne abgelehnt. Der Volkswagen-Konzern sieht sich bestätigt. „Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage“, so VW in einer Stellungnahme. Es sei Aufgabe des demokratisch gewählten Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten, heißt es weiter. Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen seien dagegen nicht der Ort und das Mittel, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.
jüb/wsp