Brötchen nur noch mit Bon? Bäcker protestieren gegen die neue Verordnung. Foto: Thiedemann / pixelio
08.01.2020

Brötchen mit Bon

Seit Jahresbeginn ist der Kassenzettel beim Einkauf Pflicht – selbst wenn es nur um ein Brötchen oder einen Apfel geht. Bäcker und Markthändler in Westfalen kämpfen gegen die neue Auflage und suchen nach alternativen Lösungen.

Lange Bon-Schlangen produzieren die 58 Filialen der Dortmunder Bäckerei Grobe seit die Verordnung am 1. Januar in Kraft getreten ist, berichtet Inhaber Jürgen Hinkelmann: „Wir müssen bei jedem kleinen Einkauf einen Bon ausdrucken, obwohl kaum ein Kunde dies wünscht“, sagt der Unternehmer, der auch Landesinnungsmeister für Westfalen-Lippe ist. Kunden in seinen Filialen haben die Möglichkeit, per QR-Code einen digitalen Bon auf ihr Handy zu laden genutzt werde auch das kaum, so Hinkelmann. „Wir sind uns zudem nicht sicher, ob dieses Verfahren vom Finanzamt akzeptiert wird.“

Ziel der neuen Verordnung ist es, Steuerbetrug im Einzelhandel und in der Gastronomie zu verhindern. Michael Bartilla, Geschäftsführer des Bäckerinnungsverbandes Westfalen-Lippe, betont jedoch, dass Einkäufe auch ohne Ausdruck eines Bons digital durch das Kassensystem erfasst werden: „Hier gab es auch bislang keinerlei Betrugsmöglichkeiten“. Der Aufwand durch die Bon-Pflicht sei hingegen immens. „Bei tausenden Kassenvorgängen, wie sie beispielsweise in einer Bahnhofsbäckerei am Tag üblich sind, kostet dies viel Zeit und produziert eine Menge Abfall“, so Bartilla.

Ausnahmen bei Markthändlern

Der Ausdruck des Kassenzettels, selbst bei Kleinstbeträgen, zählt nun auch auf den Wochenmärkten zur Pflicht. „Viele Kunden bringen Behälter und Taschen für ihren Einkauf an den Ständen mit, um Verpackungsmüll zu sparen. Auf der anderen Seite produzieren wir mit den Bons nun zusätzlichen Müll. Das ist ärgerlich“, sagt Sebastian Bussmeyer, selbst Fischhändler und erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Marktbeschicker in Münster.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, so sind einige Markthändler von der neuen Regelung befreit. „Es gibt ein paar Anbieter, wie Bauern oder kleinere Händler, die mit einer sogenannten offenen Bargeldkasse arbeiten. Sie müssen keine Bons ausdrucken“, berichtet Bussemeyer.

Der Bäckerinnungsverband will bei den Finanzbehörden darauf hinwirken, dass die Bon-Pflicht entschärft wird. Digitale Lösungen oder auch Untergrenzen für Einkäufe, bis zu denen kein Ausdruck notwenig ist, könnten Lösungen sein, sind die Verbandsvertreter überzeugt.

wsp

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