Die Freigabe von Cannabis soll eigentlich laut Bundesregierung für eine Entlastung der Justizbehörden führen. Foto: pixabay.de
19.02.2024

Cannabis-Gesetz: Häftlinge kommen frei

Das geplante neue Cannabis-Gesetz beschert den Staatsanwaltschaften in der Region eine Menge zusätzliche Arbeit. Zahlreiche Häftlinge müssten freigelassen werden.

Das Gesetz, das in dieser Woche nach dem Willen der Ampelkoalition im Bundestag verabschiedet werden soll, sieht den straffreien Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie von bis zu drei Cannabispflanzen vor. Bisher war schon der Besitz deutlich geringerer Mengen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht.

Tritt das neue Gesetz wie von der Regierung geplant am 1. April in Kraft, würden nach derzeitigem Stand die Strafvollstreckungen gegen Menschen unzulässig werden, die wegen einer künftig straffreien Tat verurteilt wurden, so ein Sprecher das Landesjustizministeriums gegenüber dem WESTFALENSPIEGEL: „Konkret bedeutet dies, dass zu dem Stichtag des 01. April 2024 sämtliche entsprechende Inhaftierte freizulassen sind und die Geldstrafenvollstreckung einzustellen ist.“

„Erheblicher Mehraufwand“

Hier kommen die Staatsanwaltschaften ins Spiel, denn sie müssen sämtliche laufenden Vollstreckungsverfahren entsprechend prüfen. „Diese von Hand zu leistende Auswertung wird angesichts der Vielzahl von Verfahren – bei größeren Behörden teilweise jedenfalls im hohen vierstelligen Bereich – einen ganz erheblichen Arbeitsaufwand für die Staatsanwaltschaften bedeuten, der derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden kann“, so der Sprecher weiter.

Ein Problem stellen auch Verfahren dar, in denen neben dem nicht erlaubten Besitz von Cannabis weitere Straftaten abgeurteilt wurden. Hier müssen die Gerichte unter Beteiligung der Staatsanwaltschaften neue Strafen festsetzen. „Im Moment können wir nicht absehen, wie viele Verfahren im Einzelnen betroffen sein werden“, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund. „Es dürfte sich aber voraussichtlich um einen erheblichen Mehraufwand handeln.“

Weniger Verfahren nach Inkrafttreten

Auf Nachfrage des WESTFALENSPIEGEL bei der Bundesregierung zu den Folgen des geplanten Gesetzes für die Justizbehörden antwortete das Bundesgesundheitsministerium: „Aufgrund des laufenden parlamentarischen Verfahrens können wir den aktuellen Stand des CanG (Anmerkung der Redaktion: Cannabis Gesetzes) im Detail nicht kommentieren.“

In Zukunft werde sich der Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden durch das neue Gesetz verringern, so das Bundesgesundheitsministerium weiter. Verfahren wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis fallen dann weg. Außerdem verspricht sich die Ampelkoalition von dem neuen Gesetz eine Stärkung der Prävention sowie eine Verbesserung des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes. Zudem würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sowie der Schwarzmarkt effektiv bekämpft, heißt es weiter. Nach dem neuen Gesetz dürften Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. In der Wohnung dürfen Volljährige demnach sogar bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Erst der Besitz größerer Mengen wäre dann strafbar.

wsp

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