14.02.2022

„Das öffnet Willkür Tür und Tor“

Der Westfälische Heimatbund übt deutliche Kritik an der Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers befürchtet eine „Zwei-Klassen-Denkmalpflege“.

„Dem Denkmalschutz unwürdig“ nennt Eilers das Verfahren, mit dem Heimatministerin Ina Scharrenbach das Gesetz einbringt. Sie kritisiert eine fehlende Transparenz: Details zum Gesetzentwurf seien in der vergangenen Woche „nur ausgewählten Kreisen“ zur Verfügung gestellt worden, für eine inhaltliche Debatte und eine zivilgesellschaftliche Beteiligung gebe es nicht ausreichend Zeit. „Es entsteht der Eindruck, dass daran kein wirkliches Interesse besteht und ohne mögliche ‚Störfeuer‘ rasch Fakten geschaffen werden sollen. Das ist undemokratisch“, so Eilers.

Bereits in den vergangenen Monaten hatte es deutliche Kritik verschiedener Seiten an dem Gesetzesentwurf gegeben. 24.000 Menschen unterzeichneten eine Petition gegen das neue Gesetz.

Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes. Foto: WHB

Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes. Foto: WHB

Der neue, dritte Entwurf sieht unter anderem vor, dass das Ministerium die Städte und Gemeinden in NRW befragt, wie die Unteren Denkmalbehörden personell aufgestellt sind. Ist dies nicht angemessen, müssen die Kommunen ihre Entscheidungen im Denkmalschutz wie bisher „im Benehmen“ mit den Landschaftsverbänden treffen. Ansonsten soll fortan das Gesetz gelten, dass die Fachleute beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lediglich angehört werden müssen. Entschieden würde letztlich vor Ort.

Die Geschäftsführerin beim Westfälischen Heimatbund, Dachverband von  570 Heimat-, Bürger- und Kulturvereinen sowie rund 700 ehrenamtlichen Kreis-, Stadt- und Ortsheimatpflegerinnen und -pflegern in Westfalen, befürchtet eine „Zwei-Klassen-Denkmalpflege“. Sie erläutert: „Die Kommunen, die das Ministerium im Bereich der Denkmalpflege als gut ausgestattet bewertet, sollen quasi „belohnt“ werden. Für sie entfällt das Benehmen mit den Experten der Landschaftsverbände. Für Kommunen, die nach bisher völlig unbekannten Qualitätskriterien vom Ministerium anders eingestuft werden, gilt das alte, bewährte Verfahren. Das führt nicht nur zu Ungleichheit und öffnet Willkür Tür und Tor.“

Der Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz in NRW wird am Mittwoch, 16. Februar, in den Landtag eingebracht.

wsp

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