Denkmalschützer sind alarmiert
Die Landesregierung plant eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Verbände warnen, dass historische Bauwerke ihren Schutz verlieren könnten.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Vorschriften wurde am 11. Juli, kurz vor den Sommerferien, dem Landtag vorgelegt. Hintergrund sind laut Aussage der Landesregierung die Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung, die 2024 durch die Bundesregierung beschlossen wurde, um Deutschlands Sicherheit und Unabhängigkeit in Krisen- und Konfliktzeiten zu stärken. Dies mache auch Änderungen an der Bauordnung und im Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen notwendig, heißt es vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zahlreiche Verbände, die sich im Denkmalschutzbündnis NRW zusammengetan haben, befürchten in diesem Zusammenhang eine Aufweichung des Denkmalschutzes. Laut dem Gesetzesentwurf sollen in Zukunft Denkmäler, die bei der Landesverteidigung oder in Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten, ihren Schutzstatus verlieren. Unklar bleibt aber, welche Bauwerke gemeint sein könnten. Betroffen sein könnten historische Kasernen, Brücken und Bahnhöfe, aber auch Schulen oder sogar Schlossanlagen, die unter Umständen als Lazarett dienen könnten. Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes, sagt: „So gravierende Eingriffe in den Denkmalschutz ohne öffentliche Debatte zu planen und mitten in der Ferienzeit auf die Agenda zu setzen, ist inakzeptabel. Denkmäler sind ein zentraler Teil unserer kulturellen Identität. Gerade das Land sollte hier seine Vorbildfunktion wahrnehmen – stattdessen droht eine Schwächung von Fachlichkeit, kommunaler Selbstverwaltung und Gleichheitsgrundsatz, wenn sich die öffentliche Hand Sonderrechte einräumt.“ Dies stehe im Widerspruch zur Haager Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der Kulturgüter wie eben Denkmäler als kulturelles Erbe der Menschheit in bewaffneten Konflikten besonders schützt.
Muss das Gesetz überhaupt geändert werden?
Weitreichende Folgen befürchtet das Denkmalschutzbündnis NRW zudem durch Änderungen im Antragsrecht. So sollen die Denkmalfachämter, die in NRW beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelt sind, das Recht verlieren, einen Antrag auf Denkmalschutz für Liegenschaften des Landes NRW und des Bundes zu stellen. Dazu zählen auch zahlreiche Hochschulen, Unikliniken und Studierendenwerke. „Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung mit der vorgesehenen Regelung beabsichtigt, denkmalwerte Anlagen, die sich im Landeseigentum befinden, der an wissenschaftlichen Kriterien ausgerichteten Bewertung der Denkmalfachämter zu entziehen“, schreibt Prof. Dr. Markus Harzenetter, Vorsitzender der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern, in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Kein anderes Bundesland sehe bisher eine Veranlassung, aufgrund der Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung seinen Denkmalbestand zur Disposition zu stellen.
In Frage steht unter Experten auch, ob das Denkmalschutzgesetz überhaupt geändert werden muss, um Deutschland besser auf Notlagen vorzubereiten. Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, sieht keine Notwendigkeit, um die Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung des Bundes zu erfüllen. Das geltende Denkmalschutzgesetz NRW sehe bereits ausreichend Ausnahmen für Notsituationen vor, so der Landeskonservator. Kritisiert wird von den Fachleuten neben dem Inhalt auch der Ablauf. Mertens weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen für das Jahr 2025 eine Evaluation des 2022 beschlossenen, umstrittenen Denkmalschutzgesetzes vorsieht. „Diese sollte erfolgen, bevor es zu weiteren Änderungen des Gesetzes kommt.“
Annette Kiehl, wsp