Trotz Lockerungen: Mancherorts müssen weiterhin Masken getragen werden. Foto: pixabay
01.04.2022

Die Masken fallen

Trotz hoher Inzidenzen läuft die Maskenpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zum 2. April aus. Weitere Lockerungen treten ebenfalls in Kraft.

Im Supermarkt oder auf der Schulbank etwa müssen ab Montag (4. April) keine Masken mehr getragen werden. Lediglich in Bus und Bahn, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Die Regelung stößt angesichts hoher Infektionszahlen auf Kritik.

In Münster waren in der vergangenen Woche mehr als 10.000 Menschen infiziert, die Inzidenz lag zweitweise bei über 1800. Und nun kommen die Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz vor einer Covid-Infektion. „Das ist vom Zeitpunkt her nicht überzeugend, auf der anderen Seite ist der Weg hin zu eigenverantwortlichem Handeln grundsätzlich richtig. Dabei sind nun vor allem Ältere zu schützen, Infizierte sollten sich isolieren und die bekannten Hygieneregeln sollten inzwischen selbstverständlich sein“, sagte Wolfgang Heuer, Leiter des Krisenstabs der Stadt.

Hausrecht macht Beibehaltung der Maßnahmen möglich

Der Kreis Minden-Lübbecke, der NRW-weit mit rund 2700 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz aufweist, hat die Empfehlung ausgesprochen, an den Schulen weiterhin FFP2-Masken zu tragen. „In Kombination mit Impfungen bieten die FFP2-Masken immer noch den besten Schutz“, sagt Hans-Joerg Deichholz, stellvertretender Leiter des Krisenstabs im Mühlenkreis, gegenüber dem WESTFALENSPIEGEL. Auch in zahlreichen anderen Kreisen gibt es entsprechende Empfehlungen.

Unternehmen und Behörden können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und nur Menschen zulassen, die eine Maske tragen. So halten beispielsweise die Städte Münster und Dortmund in den Dienstgebäuden bis auf Weiteres an der Maskenpflicht fest. In Dortmund betrifft das alle Publikumsbereiche der einzelnen Fachbereiche und Ämter, Kunst- und Kultureinrichtungen, Jugendfreizeitstätten, Veranstaltungen der Stadt Dortmund in eigenen Räumlichkeiten sowie in Räumlichkeiten Dritter, teilt die Stadt mit. Zahlreiche große Supermarktketten setzen nach eigenen Angaben dagegen auf Freiwilligkeit ihrer Kunden. Sie wollen keine Maskenpflicht durchsetzen.

Hochschulen gehen zu Präsenzunterricht über

Neben der Maskenpflicht fallen auch Zugangsbeschränkungen für die Gastronomie oder kulturelle Einrichtungen. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr nötig. Allerdings gilt auch hier das Hausrecht. So halten einige Theater die bisherigen Regeln vorerst bei. Im Theater Hagen gilt für den Besuch der Vorstellungen und Veranstaltungen in allen Spielstätten weiterhin die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Dabei muss ein offizieller Schnelltest vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, teilt das Theater mit. Auch gelte die Pflicht, eine Maske (ab 6 Jahren) zu tragen, weiterhin.

Die Lockerungen wirken sich auch auf den Hochschulbetrieb in der Region aus. Dort starten die Studierenden in der kommenden Woche in ein neues Semester. Vielerorts sollen die Veranstaltungen so weit wie möglich wieder in Präsenz stattfinden. So teilt etwa die Ruhr-Universität Bochum (RUB) in einem Schreiben an Studierende und die Lehrkräfte mit: „In der Lehre und in Ihren Veranstaltungen, liebe Studierende und liebe Lehrende, wird Präsenz der Regelfall sein. Wir alle freuen uns darauf, dass die Universität wieder zu dem wird, was sie ist: ein Ort des lebendigen Austauschs und Miteinanders.“ Reine Online-Formate sollen dort die Ausnahme sein. Allerdings muss in den RUB-Gebäuden eine OP- oder eine FFP2-Maske getragen werden.

wsp

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