dortmund.de darf weiter machen
Die Stadt Dortmund hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Rechtsstreit mit dem Medienverlag Lensing-Wolff um ihr Internetportal gewonnen.
Ursprünglich hatte der Verlag geklagt, weil die Stadt auf der Website dortmund.de seiner Überzeugung nach journalistische Berichte über verschiedene Ereignisse veröffentlichte, zum Beispiel von der Pokalsiegerfeier am 15. Mai 2017. Damit verstoße die Stadt gegen das Grundgesetz und gegen die Wettbewerbsregeln, argumentierte Lensing-Wolff. Vor dem Landgericht Dortmund hatte der Verlag zunächst Recht bekommen.
Nun hat der BGH entschieden: Die Stadt Dortmund darf ihr Internetportal in aktueller Form weiterhin betreiben. „Ich bin sehr froh über dieses Urteil“, so Oberbürgermeister Thomas Westphal: „Wir haben immer darauf geachtet, dass wir unsere Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und allen Menschen, die sich für unsere Stadt interessieren, erstklassig erfüllen, ohne dabei die Rechte der Pressefreiheit einzuschränken. Deshalb freut es mich jetzt sehr, dass der Bundesgerichtshof unsere Linie nun komplett bestätigt hat.“
Die Tatsache, dass der Bundesgerichtshof die Informationspflicht als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich gewürdigt hat, sei nicht nur für die Stadt Dortmund ein sehr wichtiger Punkt, teilt die Stadt mit. „Dieses Urteil gibt allen Kommunen mehr Sicherheit, ihre Informationen in der gebotenen Art und Weise auch digital zur Verfügung zu stellen“, sagt Westphal.
wsp