Die Hoesch-Bungalows aus Stahl in Münster-Gievenbeck stehen seit 2018 unter Denkmalschutz und wurden im Juni 2021 vom LWL als "Denkmal des Monat" ausgezeichnet. Foto: Rauterberg
11.02.2022

Dritter Entwurf für Denkmalschutzgesetz

Das neue Denkmalschutzgesetz in NRW soll in der kommenden Woche erstmals im Landtag diskutiert werden. Zum 1. Juni 2022 soll die umstrittene Gesetzesnovelle von Heimatministerin Ina Scharrenbach in Kraft treten.

Diese sieht vor, dass Fragen des Wohnungsbaus, Klimaschutzes und der Barrierefreiheit in Zukunft in Denkmalschutzverfahren berücksichtigt werden. Kritiker sehen hier eine mögliche Aufweichung des Schutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen.

Das Ministerium will zunächst sämtliche Städte und Gemeinden in NRW befragen, wie die dort angesiedelten Unteren Denkmalbehörden personell aufgestellt sind und wie viele Denkmäler es gibt. Ist die personelle Ausstattung nicht angemessen, müssen die Kommunen ihre Entscheidungen im Denkmalschutz wie bisher „im Benehmen“ mit dem zuständigen Landschaftsverband treffen. Ansonsten soll fortan das Gesetz gelten, dass die Fachleute beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lediglich angehört werden müssen. Entschieden würde letztlich vor Ort.

Kritik an der Gesetzesnovelle

Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege. Foto: LWL/Dülberg

Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege. Foto: LWL/Dülberg

Landeskonservator Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege, sieht in der Abfrage des Status Quo bei den Kommunen keinen Fortschritt. Er  bezeichnet die vorgeschlagene Lösung als „praxisfern“. Gehe es um die personelle Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden, fehlten qualitative Kriterien. Unter Umständen würde es reichen „wenn diese Denkmalbehörden, überspitzt gesagt, drei ihrer Spezialisten für Baugenehmigungen zu Denkmal-Experten erklären“, so Mertens.

Kritik kommt auch von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Dort sei man „sehr irritiert“ von der Ankündigung der Ministerin, dass das Gesetz am 1. Juni 2022 in Kraft treten soll. Scharrenbach sei nicht auf die Kritik an ihrem Gesetzesentwurf vonseiten verschiedener Akteure der Fachwelt – vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege bis hin zur Vereinigung der Landesdenkmalpfleger und dem Westfälischen Heimatbund  – eingegangen. Die Ministerin wolle das Denkmalschutzgesetz nun „ohne Zeit für hinreichende Debatten und Gespräche im Parlament“ durchsetzen. „Wir sind über dieses Vorgehen der Ministerin enttäuscht und betroffen und halten es der Bedeutung unseres kulturellen Erbes nicht für angemessen“, so die Stiftung.

wsp

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