Das E-Rezept kann jetzt auch per elektronischer Gesundheitskarte einfach, sicher und schnell eingelöst werden. Foto: KVWL
05.01.2024

E-Rezept ist nun Pflicht

Der rosa Zettel ist (fast) passé: Seit Jahresbeginn müssen Arztpraxen ein E-Rezept ausstellen. Nach Schwierigkeiten bei Testläufen sei der Start ein Erfolg, heißt es von den Kammern.

Das E-Rezept kann über die Gesundheitskarte, per Smartphone-App und als Ausdruck mit QR-Code ausgestellt und in der Apotheke eingelöst werden. Der weit überwiegende Teil der Verordnungen würde über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingehen,  heißt es von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Während die Installation der E-Rezept-App für Patientinnen und Patienten mit einem Aufwand verbunden sei, habe sich die Kartenlösung als alltagstauglich erwiesen, so die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Bei der Einführung des E-Rezeptes sei diese Lösung ein „Gamechanger“ gewesen, sagt KVWL-Vorstand Thomas Müller: „Erst dadurch ist die Einlösung des E-Rezepts für die meisten Versicherten einfach und schnell möglich geworden.“ 

Nachdem 2022 ein Testlauf des E-Rezeptes wegen Sicherheitsbedenken abgebrochen wurde, folgte in der Pilotregion Westfalen-Lippe 2023 eine weitere Testphase. Zudem hätten zahlreiche der 16.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die elektronische Verordnung bereits genutzt, bevor es nun zum verpflichtenden Standart wurde, so die KVWL. Softwareprobleme konnten durch ein Update kurz vor dem Jahreswechsel behoben werden.

Arbeitserleichterung durch E-Rezept?

Das E-Rezept verändert in den Arztpraxen einige Arbeitsabläufe. Hier hakte es in den ersten Tagen der Einführung auch. Mitunter konnten Patienten frisch ausgestellte E-Rezepte nicht in der Apotheke einlösen, da diese nicht zeitnah vom Arzt freigegeben wurden. Hier müsse sich manches noch einspielen, heißt es sowohl von Ärzte- als auch von Apothekerseite. Mittel- und langfristig soll das E-Rezept aber vieles vereinfachen.

Nicht nur der Gang des Arztes zum Tresen für die Unterschrift auf dem „rosa Zettel“ fällt weg. Das E-Rezept soll auch Folgerezepte oder Verordnungen in Videosprechstunden erleichtern und hier Wege sparen. „Das digitale Rezept muss jederzeit einfacher und schneller auszustellen sein als das Papierrezept. Nur dann wird das E-Rezept in der Praxis – und das im doppelten Wortsinn – ein Erfolg“, sagt Müller. Der KVWL-Vorstand betont, dass Ärzte und Psychotherapeuten die Anschaffung und Einrichtung der Software aus eigener Tasche finanziert haben.

In den Apotheken habe es bei der Einführung des E-Rezeptes keine Probleme gegeben, berichtet ein Sprecher der AKWL. Dort würden die elektronischen Verordnungen bereits seit einiger Zeit konsequent entgegengenommen und umgesetzt. Man beobachte allerdings, dass trotz der E-Rezept-Pflicht zum Anfang des Jahres 2024 immer noch einige „rosa Zettel“ vorgelegt werden, heißt es. 

aki, wsp

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