Einzigartiges Projekt an der Uni Münster: Rechtsberatung für Nachwuchskünstler
Münster (wh). An der Universität Münster startet die weltweit erste „Art-Law-Clinic“. Dahinter verbirgt sich ein besonderes Beratungsangebot für Kunst-Studierende durch Jura-Studierende höheren Semsters. In anderen Fachbereichen hat sich das Modell der so genannten „Law-Clinic“ längst etabliert. Nun soll die studentische Rechtsberatung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auch um ein Angebot im Kunstrecht erweitert werden.
Die neue „Art-Law-Clinic“ wird gemeinsam von der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Uni Münster sowie der Kunstakademie Münster angeboten. „Die Idee, Kunst-Studierende unter Anleitung in rechtlichen Fragen durch Jura-Studierende zu beraten, ist weltweit einzigartig“, betont der Initiator und ITM-Direktor, Prof. Dr. Thomas Hoeren. Nötig sei dieser Schritt, weil sich das Kunstverständnis in Zeiten der Digitalisierung rasant gewandelt habe. So kämen auf die Studierenden zum Beispiel viele Fragen zum Markenrecht zu: Etwa wenn es um Bildverkäufe oder den Wunsch nach Werbung für eine Ausstellung mit Motiven des Künstlers auf T-Shirts oder ähnlichem gehe.
Neben der mündlichen und schriftlichen Beratung der Kunst-Studierenden soll auch ein juristischer Leitfaden für Künstler und Kunstvermittler entstehen. Ziel sei dabei auch, das gegenseitige Verständnis zwischen den Disziplinen zu fördern.