04.03.2020

Entschädigung für Corona-Quarantäne

Unternehmen, deren Mitarbeiter wegen Corona-Verdachts unter Quarantäne stehen, können Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen. In Westfalen ist der LWL zuständig.

Bisher seien aber nur vereinzelt Anträge eingegangen, teilt der LWL auf Anfrage von westfalenspiegel.de mit. Auf Grund der Erfahrungen mit der Grippewelle  H1N1 in den Jahren 2009/10 hat der LWL seine Arbeitsabläufe für die Bearbeitung entsprechender Anträge standardisiert und in einer Arbeitseinheit zusammengefasst. „Um gegebenenfalls auftretende erhebliche Antragsspitzen auffangen zu können, werden vorsorglich zurzeit weitere Mitarbeiter eingearbeitet“, so der LWL weiter.

Verdienstausfall wird entschädigt

Hintergrund ist das sich weiter ausbreitende Coronavirus. Bei Verdacht auf eine Infektion können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, teilt der LWL mit. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richte sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Der LWL weist darauf hin, dass die Anordnung der Quarantäne durch die zuständige Behörde Voraussetzung für entsprechende Entschädigungszahlungen ist. Dabei muss der Arbeitgeber im Regelfall im Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen, so der LWL weiter. Die ausgezahlten Beträge werden auf Antrag vom zuständigen Landschaftsverband erstattet. Ab der siebten Woche wird die Entschädigung direkt an die Betroffenen gezahlt. Die Entschädigung entspricht der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Wichtig ist aber, dass die Anträge zur Erstattung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beim LWL eingehen. Selbständige können direkt beim LWL einen entsprechenden Antrag stellen.

Unternehmen setzen auf „Homeoffice“

Wie eine aktuelle Umfrage der IHK zu Dortmund bei den Mitgliedsunternehmen zeigt, ist bereits jetzt mehr als die Hälfte der regionalen Wirtschaft von den Auswirkungen des Coronavirus direkt betroffen. Gut zwei Drittel rechnet in naher Zukunft mit Auswirkungen. Lieferverzögerungen, Einschränkungen bei Dienstreisen und Messebesuchen und befürchtete Umsatzeinbußen sind die Hauptfolgen. Zahlreiche Unternehmen setzen, wo es möglich ist, verstärkt auf Heimarbeit.

Unterdessen macht das Universitätsklinikum Münster darauf aufmerksam, dass dringend Vollblutspender aller Blutgruppen gesucht werden. Wegen der Erkältungs- und Grippezeit sowie der Unsicherheit aufgrund des Coronavirus sei das Spendeaufkommen bundesweit sehr gering, so die Uniklinik. Daher sei auch ein Zukauf von Blutprodukten sehr schwierig.

Erste Veranstaltungen werden abgesagt

Zudem sind zahlreiche Veranstaltungen abgesagt worden. So findet etwa die für den 9. März geplante Archäologie-Fachtagung in Münster nicht statt. Sie soll in der zweiten Jahreshälfte nachgeholt werden, teilt der LWL als Veranstalter mit. Auch einige Universitäten haben Informationstage abgesagt. Und die Handwerkskammer Südwestfalen verzichtet in diesem Jahr auf ihre Meisterfeier. Das Rektorat der Universität Münster hat zur Senkung des Ansteckungsrisikos durch das Coronavirus alle öffentlichen Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs bis Ende März abgesagt.

Damit sich die Schulen in der Region mit ihren speziellen Anfragen an Experten richten können, hat die Bezirksregierung Münster eigens ein Info-Telefon zur Beantwortung schulspezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geschaltet.

jüb/wsp

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