08.11.2013

EU-Kommission: Westfälischer Knochenschinken wird geschützte Spezialität

Westfalen (wh). Die EU-Kommission hat nach langjähriger Prüfung den Westfälischen Knochenschinken in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Das gab das NRW-Umweltministerium jetzt bekannt.

Damit darf zukünftig nur Schinken als "Westfälischer Knochenschinken" bezeichnet werden, wenn dieser aus der Region stammt und nach festgelegten Qualitätsanforderungen hergestellt wird. Dazu gehört unter anderem eine Reifezeit von mindestens sechs Monaten.

Mit dem europaweiten Schutz der geografischen Angabe steht der Westfälische Knochenschinken ab sofort in einer Reihe mit dem Parmaschinken oder dem Champagner.

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