31.05.2023

Gericht: Kein „Recht auf Platt“

Ein Mann aus Detmold muss ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Er hatte vor Gericht geklagt, um Briefe vom Amt auf Plattdeutsch zu erhalten. Das Gericht erteilte dem eine Absage.

Der Mann berief sich bei seiner Klage auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus dem Jahr 1992 – er wollte auf dieser Grundlage ein „Recht auf Platt“ durchsetzen. Doch die Charta gelte im beklagten Fall nicht, teilt das Landessozialgericht Essen mit. Es entschied: Bescheide von Behörden müssen nicht auf Plattdeutsch verfasst werden. Denn die Amtssprache in Deutschland sei Deutsch und daher sei die einzige im schriftlichen Verfahren zulässige Sprache Hochdeutsch.

Der Kläger wollte Bescheide vom Jobcenter in plattdeutscher Sprache verfasst erhalten. Dem erteilte das Gericht eine eindeutige Absage. Mehr noch: Wegen einer „für jedermann erkennbar völlig substanzlosen Klage“ verhängte es ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Lesen Sie auch im Bereich "Gesellschaft"

Testen Sie den WESTFALENSPIEGEL

Ihnen gefällt, was Sie hier lesen? Dann überzeugen Sie sich von unserem Magazin