Das OVG in Münster beschäftigt sich derzeit mit vielen Eilanträgen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Foto: Thomas Keßler/OVG NRW
25.11.2020

Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit einem Eilbeschluss die von der NRW-Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage im Dezember und Januar untersagt. Viele Entscheidungen zu Eilanträgen gegen Corona-Maßnahmen stehen noch aus. Die Richter sind im Stress.

Die Richter äußerten „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“. Handelsverbände und IHKs kritisierten die Entscheidung. „Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, sagte Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen. Während der Handel die verkaufsoffenen Sonntage befürwortet, weil sie helfen könnten, das Gedränge an den Samstagen im Advent zu entzerren, lehnt die Gewerkschaft ver.di diese ab und hatte im Eilverfahren dagegen geklagt.

Insgesamt beschäftigt Corona das Oberverwaltungsgericht und die sieben Verwaltungsgerichte in NRW seit März stark. So sind dort bis Anfang November fast 1400 Verfahren zu den Corona-Maßnahmen eingegangen. Beim OVG sind es (Stand: 20. November 2020) allein rund 400 Verfahren. 250 davon sind bereits verhandelt und abgeschlossen, teilt eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage des WESTFALENSPIEGEL mit. 400 Verfahren sei eine erhebliche Zahl, allerdings seien darunter auch viele identische oder ähnliche Streitgegenstände, heißt es weiter. Daher sei zum aktuellen Zeitpunkt eine Schaffung zusätzlicher Kapazitäten am OVG nicht nötig.

OVG kippt auch Quarantäne für Reiserückkehrer

Allein im November hat das OVG beispielsweise abgelehnt, das Verbot des Freizeit- und Amateursports außer Vollzug zu setzen. Auch die Eilanträge mehrerer Betreiber von Tattoo-, Piercing,- und Kosmetikstudios sowie einer Betreiberin einer Spielhalle gegen die seit dem 2. November geltende NRW-weite Corona-Schutzverordnung lehnte das OVG ab. Dem Antrag eines Bielefelders folgte das OVG aber und kippte die Quarantäneregel für Reiserückkehrer. Der Antragsteller war nach Ibiza und Teneriffa gereist und machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort. Das sah der 13. Senat des OVG genauso.

Im Moment stehen Eilverfahren zu folgenden Anträgen gegen die Corona-Schutzverordnung noch aus: Aufhebung des Verbots zum Tennisspielen in der Halle, Aufhebung des Verbots von Reitunterricht, Aufhebung des Verbots zur Durchführung von Kursen in der Hundeschule sowie Aufhebung des Verbots von Personal Training draußen, so die Sprecherin weiter.

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