07.07.2020

Gericht stoppt Lockdown

Der Lockdown im Kreis Gütersloh wurde per Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichtes vorläufig außer Kraft gesetzt. Kontaktbeschränkungen für das gesamte Kreisgebiet aufrechtzuerhalten, sei nicht mehr verhältnismäßig, begründeten die Richter.

Kläger gegen den zweiten Lockdown im Kreis Gütersloh war ein Unternehmen, das Spielhallen unter anderem in Schloß Holte-Stukenbrock und Versmold betreibt. Die Betriebe waren von den Einschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich betroffen, die nach dem Corona-Ausbruch beim Schlachtbetrieb Tönnies betroffen.

Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Fortsetzung des Lockdowns im Kreis Gütersloh in der zweiten Woche aktuellen Erkenntnissen zufolge nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren sei. Gerade im Norden und Osten des Kreises Gütersloh gebe es Orte, an denen es kaum Corona-Neuinfektionen gebe. Daher sei es möglich und erforderlich gewesen, hier differenzierte Regelungen zu erlassen.

Tönnies bleibt geschlossen

Die Landesregierung sieht ihren Kurs durch das Urteil bestätigt. „Die aktuell in Gütersloh verordneten Maßnahmen waren Vorsichtsmaßnahmen, die solange gelten sollten, bis ein möglicher flächendeckender Eintrag in die Gesamtbevölkerung ausgeschlossen werden kann“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die aktuellen Zahlen belegen, dass es nach Coesfeld auch in Gütersloh gelungen ist, einen größeren Ausbruch durch konsequente und schnelle Maßnahmen einzudämmen.“

Der Landrat des Kreises Gütersloh, Sven-Georg Adenauer, war überrascht über das Urteil. „Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis, wir haben jetzt wieder ein Stück mehr Freiheit. Der Lockdown war eine Belastung, jetzt ist endlich die Stigmatisierung vorbei.  Das Urteil zeigt, dass die Maßnahmen, die wir getroffen haben, zum Erfolg geführt haben. Doch ich warne davor zu denken, das Virus sei jetzt verschwunden“, sagte er.

Adenauer betonte, dass das OVG-Urteile keine Auswirkungen auf einen Neustart des Betriebs im Tönnies-Schlachthof habe: „Mit dem Unternehmen sind wir in  konstruktiven Gesprächen und eines ist sicher: Einen Neustart gibt es erst, wenn alles sicher ist, die Firma Tönnies muss die neuen Konzepte nach den Vorgaben der Behörden umsetzen.“

wsp

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