Die Gerichte in Westfalen verschieben derzeit coronabedingt zahlreiche Verhandlungen . Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
03.02.2021

Gerichte verschieben Verhandlungen

Zahlreiche Verhandlungen an den westfälischen Gerichten werden derzeit coronabedingt verschoben. Das bestätigten mehrere Landgerichte gegenüber dem WESTFALENSPIEGEL.

Im Bezirk des Landgerichtes Siegen werden derzeit Gerichtstermine zum Schutz der Verfahrensbeteiligten und der Justizmitarbeiter aufgehoben oder verlegt, sagte eine Sprecherin. Hintergrund seien die Corona-Pandemie und die entsprechenden Erlasse des Justizministeriums. Auch die Landgerichte Paderborn und Münster bestätigten entsprechende Vorgehensweisen. Zahlen nannten die Gerichte jedoch nicht.

Verfahren, die dringlich sind, finden aber nach wie vor statt. „Insbesondere eilbedürftige Sachen wie z. B. Anträge im einstweiligen Rechtsschutz oder Strafverfahren, bei denen eine Angeklagte/ein Angeklagter in Untersuchungshaft befindlich ist, werden weiter – wenn nötig auch in Präsenz – verhandelt“, so ein Sprecher des Landgerichts Münster. Aufgrund der vorrangigen Pflicht zur Förderung von Haftsachen werde weder die Dauer der Untersuchungshaft noch die Wartezeit auf einen Prozess verlängert, ergänzt die Sprecherin des Landgerichts Siegen.

Besondere Schutzmaßnahmen

Die Verhandlungen werden seit Beginn der Pandemie unter besonderen Corona-Schutzmaßnahmen durchgeführt. Bei Verfahren im Landgerichtsbezirk Paderborn werden zum Beispiel zusätzliche Plexiglas-Trennwände aufgestellt. Zudem gilt bei Gerichtsverhandlungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, außerdem werden die Sitzungssäle besonders gereinigt.

Die Entscheidung, ob ein Präsenztermin notwendig ist, liege bei den Richtern, erklärt ein Sprecher des Landgerichts Münster. Sie haben auch die Möglichkeit, Verfahren im schriftlichen Verfahren zu fördern oder Videoverhandlungen durchzuführen. Am Sozialgericht Münster wurde dazu technisch aufgerüstet. So verfügt das Gericht seit Jahresbeginn über mehrere virtuelle Sitzungssäle, heißt es in einer Mitteilung.

Ob wegen der Verlegung der Verhandlungen mit einer „Prozesswelle“ nach dem Lockdown zu rechnen ist, sei schwer vorhersehbar, heißt es bei den Gerichten. Die Erfahrungen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hätten aber gezeigt, dass die eingetretene Bestandserhöhung innerhalb kurzer Zeit weitgehend wieder abgearbeitet werden konnte, so die Sprecherin des Landgerichts Siegen.

jüb/wsp

Im Schwerpunkt „Alles, was Recht ist“ aus Heft 4/2020 des WESTFALENSPIEGEL erfahren Sie mehr über Geschichte und Gegenwart der Justiz in Westfalen. Hier können Sie einen Blick ins Heft werfen

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