Die Ruhr Nachrichten sind das Flagschiff des Dortmunder Verlags Lensing-Wolff. Foto: Kiehl
08.11.2019

Gerichtsurteil: dortmund.de verstößt gegen Grundgesetz

Das Landgericht Dortmund hat am Freitag, 8. November, entschieden, dass die Internetseite der Stadt Dortmund gegen das Grundgesetz und gegen Wettbewerbsregeln verstößt. Damit hat der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff, zu dem die Ruhr Nachrichten gehören, ein Verfahren mit bundesweiter Bedeutung gewonnen.

Der Verlag hatte geklagt, weil die Stadt auf der Website dortmund.de seiner Überzeugung nach journalistische Berichte über verschiedene Ereignisse veröffentlichte. Gegenstand der Verhandlung waren die Veröffentlichungen vom 15. Mai 2017, bei denen es unter anderem um eine Meisterfeier von Borussia Dortmund ging.

Mit dem Urteil bestätigte das Landgericht Dortmund die Sicht des Verlegers. „Der Staat darf sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse bewegen“, zitieren die Ruhr-Nachrichten den Vorsitzenden Richter Tim Schlözer bei der Urteilsverkündung. „Das städtische Telemedienangebot vom 15.5.17 unterscheidet sich nicht wesentlich vom Angebot eines privaten Nachrichtenportals.“ Die Kammer werte das „als Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse“, so der Bericht.

Verleger Lambert Lensing-Wolff reagierte erleichtert auf das Urteil: Es bedeute eine Stärkung der Pressefreiheit und sei eine gute Nachricht für Demokraten. Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßte die Entscheidung. „Das Urteil ist ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten“, sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

wsp

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