09.06.2021

„Glück auf“

Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur sind nun offiziell Immaterielles Kulturerbe auf Landesebene.

Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW, überreichte den Vertretern der Kulturformen die Urkunde zur Eintragung. „Ich gratuliere den Kulturerbe-Trägern sehr herzlich zur offiziellen Auszeichnung. Es ist ihrem großen ehrenamtlichen Engagement zu verdanken, dass das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet nun als Immaterielles Kulturerbe des Landes anerkannt sind. Sie haben mit ihren Vorschlägen das Augenmerk auf zwei besondere kulturelle Phänomene gelenkt, die in Nordrhein-Westfalen als lebendige und identitätsstiftende Traditionen fest verankert sind“, so Kaiser.

Trinkhallen und Steigerlied sind damit in guter Gesellschaft. Denn auf der Liste des immateriellen, kulturellen Erbes des Landes finden sich auch schon die Nieheimer Flechthecken, das Bochumer Maiabendfest, die Bolzplatzkultur, der Osterräderlauf in Lügde und das Schützenwesen. Insgesamt umfasst das entsprechende Landesinventar zwölf Einträge.

Identitätsstiftende Wirkung

„Trinkhallen mit bewährtem Sortiment bilden für ihre Stammkundschaft eine Plattform für den Austausch und die Integration insbesondere in urbanen Milieus“, so Prof. Dr. Eva-Maria Seng als Sprecherin der Landesjury. „Auch das Singen des Steigerliedes entfaltet in Nordrhein-Westfalen eine hohe identitätsstiftende Wirkung über den engeren Kontext des Bergbaus hinaus.“

wsp

Mehr zur Trinkhallen-Kultur im Ruhrgebiet lesen Sie hier: Auf ein Pläuschken

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