09.06.2017

Grund- und Gewerbesteuer: Große regionale Unterschiede in Westfalen

Westfalen (wh). Bei den Grund- und Gewerbesteuerhebesätzen der westfälischen Städte und Gemeinden gibt es deutliche Unterschiede, zeigt ein Vergleich des Statistischen Landesamtes für das Jahr 2016.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt in Verl im Kreis Gütersloh vergleichsweise niedrig bei 340 Prozent, in einigen Ruhrgebietsstädten wie Marl (530 Prozent), Hagen, Witten (beide 520 %) und Recklinghausen (510 %) hingegen jenseits der 500 Prozent. Bei der Grundsteuer B, die für Haus- und Wohnungseigentümer fällig wird, gelten gerade in ländlichen Regionen Ostwestfalens Sätze von unter 300 Prozent, während sie in Witten und Altena bei mehr als 900 liegen.

Entscheidend für die Höhe der Hebesätze ist häufig die Finanzlage der Kommunen. So erhöhen gerade finanzschwache Städte und Gemeinden die Steuersätze, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, berichten verschiedene Verbände.

Karl-Friedrich Schulte-Uebbing, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, sieht die überdurchschnittlich hohen Hebesätze insbesondere im nördlichen Ruhrgebiet kritisch: "Die Unternehmen hier haben also Kosten, die viele Mitbewerber außerhalb Nord-Westfalens in dieser Höhe nicht haben." Auch wenn es für die hohen Hebesätze oft nachvollziehbare Gründe gebe, dürfe man die Augen nicht vor den möglichen Folgen verschließen. Viele andere attraktive Städte hätten günstigere Steuersätze.

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