09.02.2017

Grund- und Gewerbesteuern: Westfälische Städte erheben Spitzensätze

Westfalen (wh). Viele westfälische Städte verlangen von Wohnungs- und Hausbesitzern überdurchschnittlich hohe Grundsteuer-Abgaben. Wie aus einer jetzt veröffentlichten Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hervorgeht, gehören zu den zehn Kommunen mit den bundesweit höchsten Grundsteuer-B-Hebesätzen gleich vier Städte in Westfalen.

Zu den Spitzenreitern der Statistik zählen Altena und Witten mit Hebesätzen von jeweils 910 Prozent sowie Hattingen (875) und Castrop-Rauxel (825). Übertroffen werden diese Werte nur noch im hessischen Nauheim (960) und im rheinländischen Bergneustadt (959). Zum Vergleich: Im bundesweiten Durchschnitt lag der Grundsteuerhebesatz im vergangenen Jahr bei 370 Prozent. Die Grundsteuer B wird auf Grundstücke erhoben und betrifft sowohl Eigenheimbesitzer als auch " über die Nebenkostenabrechnung " die meisten Mieter.

Auch bei der Gewerbesteuer, die Unternehmen an die Städte und Gemeinden zahlen, veranschlagen viele westfälische Kommunen Hebesätze, die weit über dem Durchschnitt liegen. So gehören Marl (530 Prozent), Hagen und Witten (jeweils 520) zu den Städten mit den höchsten Gewerbesteuern bundesweit.

Ein Grund für die hohen Steuern ist laut den Wirtschaftsprüfern von Ernst & Young die Finanznot vieler Städte: "Kommunen, die finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, haben ihre Angebote bereits auf das gesetzliche Minimum reduziert " da bleiben vielfach nur noch Steuererhöhungen, um den strukturellen Defiziten entgegenzuwirken." Die Kehrseite der Medaille sei jedoch, dass die Kommunen durch Steuererhöhungen weniger attraktiv für Unternehmen werden und so langfristig Einnahmen einbüßen.

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