Hebesätze zur Landschaftsumlage steigen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wird einen Doppelhaushalt für 2025 und 2026 aufstellen. Kostentreiber für den Kommunalverband ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, hieß es im Westfalenparlament.
Mit dem Doppelhaushalt will der LWL den 2025 stattfindenden Kommunalwahlen Rechnung tragen und den Kommunen mehr Planungssicherheit verschaffen, sagte LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe. Der Hebesatz zur Landschaftsumlage für die 27 Städte und Kreise als Mitgliedskörperschaften des LWL soll dabei für das Haushaltsjahr 2025 von 17,35 Prozent um 0,75 Prozentpunkte auf 18,1 Prozent erhöht werden. Für das Haushaltsjahr 2026 soll der Hebesatz zur Landschaftsumlage um weitere 0,65 Prozentpunkte auf 18,75 Prozent steigen. Das schlägt die LWL-Verwaltung dem Westfalenparlament vor.
Sparprogramm beim LWL
Der Beitrag der Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe würde damit um 240 Millionen Euro bzw. 190 Millionen Euro steigen. Lunemann verwies vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Kommunen in Westfalen-Lippe auf das Konsolidierungsprogramm des LWL für die Jahre 2024 bis 2027: Hier seien in sämtlichen Bereichen Aufgaben, Strukturen und Standards kritisch beleuchtet und mögliche Einsparpotentiale identifiziert worden. „Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Mitgliedskörperschaften und dem kreisangehörigen Raum sehr bewusst“, so Lunemann. Größter Kostentreiber sei die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch steigende Fallzahlen und die Auswirkungen von Tariferhöhungen. Der LWL-Direktor forderte den Bund und das Land NRW auf, sich dauerhaft und nachhaltig an diesen Kosten zu beteiligen.
Die Kämmerin des LWL, Birgit Neyer, sagte, dass die Aufwandsentwicklung des LWL maßgeblich durch die sozialen Leistungsbereiche, insbesondere durch die Eingliederungshilfe, geprägt sei. „Die Eingliederungshilfe bleibt eine kommunale Pflichtaufgabe, die durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich vorgegeben ist. Der LWL übernimmt die Verantwortung als Träger der Eingliederungshilfe, um eine gleichwertige Versorgung der Menschen mit Behinderungen in ganz Westfalen-Lippe sicherzustellen.“
Für 2025 weist der Haushalt des LWL im Entwurf insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund 4,6 Milliarden Euro und einen Jahresfehlbetrag von 34 Millionen Euro aus. Für 2026 klettern die Aufwendungen auf die Höhe von 4,8 Milliarden Euro. Das ergibt einen Fehlbetrag von rund 30 Millionen Euro. Der größte Teil der Fehlbeträge von jeweils 30 Millionen Euro soll durch Einsparungen vor allem im Rahmen des Konsolidierungsprogramms gedeckt werden. Der Rest von etwas mehr als vier Millionen Euro soll durch die zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden.
Die 125 Abgeordneten der LWL-Landschaftsversammlung werden den Haushaltsplanentwurf für 2025 und 2026 nun beraten und den Doppelhaushalt dann voraussichtlich kurz vor Weihnachten beschließen.
wsp