So sehen die Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen für die Landtagswahl aus. Foto: Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V
26.04.2022

Wählen mit Handicap

Menschen mit Behinderung sollen bei der NRW-Landtagswahl mit speziellen Hilfen ihre Stimme abgeben können. 

So ermöglichen etwa spezielle Schablonen blinden und sehbehinderten Menschen eine eigenständige Stimmabgabe. Der Stimmzettel kann in die Schablone eingelegt werden. Per Telefon erhalten die sehbehinderten und blinden Wählerinnen und Wähler zudem Auskunft über die Direktkandidaten im Wahlkreis und die 29 Landeslisten auf dem Stimmzettel. „Damit kann der Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden“, sagt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und Telefonnummer automatisch. Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die bundesweite Hotline 0800/00096710 anfordern, teilt der Landeswahlleiter mit. Schellen empfiehlt dies möglichst bald zu tun, damit die Wahlhilfeunterlagen noch rechtzeitig vor dem 15. Mai eintreffen.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.

Weitere Hilfen

Auch Menschen mit anderen Handicaps sollen an der Wahl teilnehmen können. So gibt es etwa die Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ zur Wahl in Leichter Sprache. „Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten“, so Schellen. Die Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem im Internet abrufbar.

In jeder Kommune gibt es zudem die Möglichkeit, die Stimme in einem barrierefreien Wahllokal abzugeben. Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen, teilt der Landeswahlleiter weiter mit.

wsp

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