Das LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster. Foto: LWL / Deiters-Keul
09.11.2021

In LWL-Museen gilt „2G“

Angesichts steigender Infektionszahlen gilt in den 18 Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ab Freitag, 12. November, die „2G“-Regel. Besucher müssen dann am Eingang nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. 

„Mit Blick auf die steigenden Inzidenzen wollen wir uns für die kommenden Wintermonate wappnen und den Besuch unserer Museen und Veranstaltungen so sicher wie möglich gestalten“, sagt LWL-Direktor Matthias Löb zur neuen Regelung, die auch für Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen in Einrichtungen des Verbandes gilt. „Wir wollen in der andauernden Pandemie weiter unsere Besucherinnen und Besucher willkommen heißen, denn sie übernehmen durch ihre Impfung Verantwortung für sich und andere.“

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Keinen Impf- oder Testnachweis benötigen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in den Schulen getestet werden. In den Schulferien benötigen ab Sechsjährige allerdings einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis oder eben einen Impf- oder Genesungsnachweis. Nach wie vor gelten in den LWL-Museen die üblichen Hygieneregeln, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in Innenräumen. 

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Nachfrage nach Kulturangeboten wieder erfreulich steigt. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden und dabei auch gefährdete Personengruppen zu berücksichtigen, wollen wir mit der 2G-Regel einen sicheren Rahmen schaffen“, so LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.

wsp

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