15.07.2013

Jugendämter in Westfalen führten 2012 fast 12.000 Gefährdungseinschätzungen durch

Westfalen (wh). Die Jugendämter in Westfalen haben im vergangenen Jahr im Rahmen ihres Schutzauftrags in 11.627 Fällen sogenannte Gefährdungseinschätzungen des Kindswohls vorgenommen. In 1883 Fällen wurde eine akute und in 2116 Fällen eine latente Gefährdung des Kindeswohls festgestellt, wie das Statistische Landesamt jetzt mitteilt.

In 3590 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Bei 4038 Verdachtsfällen zeigte sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf besteht.
In ganz Nordrhein-Westfalen haben die Jugendämter 2012 in 28.075 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls vorgenommen. In 3919 Fällen wurde eine akute und in 4903 Fällen eine latente Gefährdung festgestellt. In 8672 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Bei 10.581 Verdachtsfällen konnte Entwarnung gegeben werden.

Auf Grundlage des Anfang 2011 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes wurde für das Berichtsjahr 2012 erstmals eine Erhebung über Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist eine Gefährdungseinschätzung vom Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes beziehungsweise Jugendlichen eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.

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