Volle Straßen, verschmutzte Luft – mit einem ganzen Maßnahmenkatalog will Dortmund die Situation in der Stadt verbessern. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
22.01.2020

Umweltspur statt Diesel-Fahrverbot

In Dortmund sind generelle Diesel-Fahrverbote zunächst vom Tisch. Stattdessen sollen andere Maßnahmen für bessere Luft in der Stadt sorgen.

Wie das Oberverwaltungsgericht Münster mitteilt, haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Land NRW und die Stadt Dortmund in einem Vergleich auf ein 17-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen geeinigt. Damit soll eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. 

So soll kurzfristig auf der viel befahrenen „Brackeler Straße“ eine Umweltspur eingerichtet werden, auf der nur Busse, E-Autos und Fahrräder stadteinwärts fahren dürfen. Auf besonders belasteten Straßen wird zudem die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt. Auf dem Rheinlanddamm wurde ein Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen beschlossen, das zu 20 Prozent weniger Lkw-Verkehr führen soll. Zusätzlich wird dort Tempo 40 mit entsprechender Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt.

Positive Reaktionen auf Vergleich

„Der Vergleich mit der DUH zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Dortmund ist ein Erfolg. Ich bin mit der erreichten Vereinbarung sehr zufrieden. Der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund ist es gelungen, wirksame verkehrslenkende Maßnahmen festzulegen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, ohne dass es in Dortmund zu Fahrverboten kommt“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in dem Verfahren gegen das Land NRW für Saubere Luft in Dortmund geklagt. „Seit zehn Jahren überschreitet Dortmund den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid. Es ist uns in intensiven und konstruktiv verlaufenden Verhandlungen gelungen, ein Maßnahmenpaket rechtsverbindlich zu vereinbaren, das neben konkreten Maßnahmen zur Verkehrswende auch konkrete, kurzfristig wirksame Maßnahmen enthält, wie die Nachrüstung aller noch schmutzigen und nachrüstbaren Busse und Kommunalfahrzeuge“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Weitere Gespräche zu Diesel-Fahrverboten

Industrie, Handel, Dienstleistungen und das Handwerk in Dortmund zeigten sich erleichtert, dass es zunächst keine Fahrverbote geben wird. „Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen haben umfangreiche Fahrverbote existenzielle Auswirkungen. Daher ist es wichtig, nun Planungssicherheit über den Umfang der Einschränkungen zu haben. Grund zum Jubeln gibt es angesichts der Beschränkungen für den Wirtschaftsverkehr allerdings nicht“, kommentierte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK zu Dortmund, Wulf-Christian Ehrich, das Verhandlungsergebnis.

In den nächsten Wochen stehen weitere Vergleichsgespräche vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster an. Sie finden am 11. Februar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Wuppertal und Hagen und am 12. Februar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Paderborn, Düren und Bochum statt.

wsp

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