Medizinstudierende üben die Sonografie am Johannes Wesling Klinikum in Minden. Foto: Wesling Klinikum
27.09.2019

Künftige Landärzte beginnen Studium

Die ersten Medizinstudierenden starten Anfang Oktober im Rahmen des Landarztprogramms NRW an den Universitäten.

An den Medizinischen Fakultäten in Bochum und Münster nehmen insgesamt knapp 40 junge Menschen ihr Studium auf. Sie haben sich verpflichtet, nach dem Staatsexamen und der Facharztprüfung mindestens zehn Jahre als sogenannte Landärzte, also Hausärzte in einer Region mit Medizinermangel, zu arbeiten. Entscheiden sie sich doch anders, wird eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro fällig.

An der Universität Münster beginnen zum Wintersemester elf angehende Landärzte das Studium, im kommenden Sommersemester werden es etwa ebenso viele sein. Die Fakultät stellt sich auf die neue Situation ein: „Bislang war es so, dass die Entscheidung, in welche Richtung sich die Mediziner spezialisieren, im Laufe des Studiums je nach Neigung oder Erfahrungen gefallen ist. Nun steht sie bei einigen Studierenden gleich zu Beginn fest. Wir stehen daher nun vor der Herausforderung, dass wir die Landärzte in ihrer Rolle derart sozialisieren, dass sie in ihrer Entscheidung bestätigt werden“, erklärt Studiendekan Prof. Bernhard Marschall. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, hat die Universität eine neue Professur für hausärztliche Versorgung ausgeschrieben. „Hier wird sicherlich ein besonderer Fokus auf die Ausbildung der Landärzte gelegt“, so Marschall.

Spürbarer Ärztemangel

Hintergrund des Landärzteprogramms NRW ist, dass in einigen ländlichen Regionen bereits ein spürbarer Ärztemangel herrscht, der sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird, wie Prognosen zeigen. Das Bundesarztregister zeigt, dass Landkreise wie Höxter, Herford oder auch Lippe bereits jetzt zu den bundesweit am schwächsten besetzten Regionen zählen. Auch ein aktuelles Verzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe weist mehrere Gemeinden in Süd- und Ostwestfalen sowie vereinzelt auch im Münsterland als Fördergebiete mit schwacher ärztlicher Versorgung aus. Das sogenannte Landarztgesetz NRW sieht daher vor, dass zurzeit 145 der zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze nach einem Verfahren vergeben wird, dass praktische Berufserfahrung und Sozialkompetenz stärker gewichtet als es bei regulären Studienbewerbern der Fall ist.

Ein Interview mit einer ostwestfälischen Hausärztin zum Thema Ärztemangel und Medizinerausbildung aus dem Westfalenspiegel 3/2017 lesen Sie hier.

wsp

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