Land: Bund soll Kommunen entlasten
Das Land fordert den Bund auf seine Leistungen für die Eingliederungshilfe um weitere fünf Milliarden Euro aufzustocken. Einen entsprechenden Antrag brachte NRW am Freitag in das Bundesrats-Plenum ein.
Außerdem soll die finanzielle Beteiligung künftig dynamisiert und an die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe gekoppelt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit den Kostenentwicklungen der Eingliederungshilfe künftig nicht länger alleine gelassen werden, heißt es aus den zuständigen Landesministerien für Kommunales und Soziales.
„Die Sozialausgaben steigen und steigen: Ein besonderer Faktor sind dabei die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, die zu großen Teilen über die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen getätigt werden. Im Wege der Umlage werden kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden daran beteiligt“, erklärt NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Die Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die bundesweiten Ausgaben hierfür sind in den vergangenen deutlich gestiegen – zwischen 2017 und 2022 im Schnitt um 1,2 Milliarden Euro jährlich zu, so das Land NRW. Seit 2018 habe der Bund seinen Beitrag von fünf Milliarden Euro nicht mehr aufgestockt.
Umlage der Landschaftsverbände steigt
Erst gestern hatte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe seinen Haushaltsentwurf für 2024 vorgestellt. Darin macht die Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene rund 3,33 Milliarden Euro aus, das entspricht etwa 75 Prozent des Gesamthaushalts. Auch wegen der gestiegenen Kosten in diesem Bereich soll die Umlage des LWL um 1,35 Punkte auf 17,55 Prozent erhöht werden.
Bereits in den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass die Umlage der beiden Landschaftsverbände im Land Nordrhein-Westfalen im Besonderen durch die Entwicklung der Eingliederungshilfe geprägt ist, so das Land. Es sieht einen direkten Zusammenhang zwischen den Kosten für die Eingliederungshilfe auf der einen Seite und einer mangelnden bundesseitigen Refinanzierung auf der anderen Seite sowie den Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage.
„Höchste Zeit für angemessene Beteiligung des Bundes“
„Die Zahl der Menschen mit Behinderungen wächst. Folglich muss uns auch Ihre Teilhabe mehr wert sein. Die Eingliederungshilfe ist eine tragende Säule zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Die daraus resultierende Ausgabendynamik stellt die Länder und Kommunen bereits seit vielen Jahren vor große Herausforderungen. Es wird daher höchste Zeit, eine angemessene Beteiligung des Bundes an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen“, sagt Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
jüb, wsp