03.04.2012

Landschaftsverband: „Pflegeversicherung diskriminiert Menschen mit Behinderungen“

Westfalen (wh). Eine Vorschrift im Sozialgesetzbuch diskriminiert nach Ansicht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die in Behindertenheimen leben.
Laut LWL variiere die finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen deutlich – je nachdem, in was für einer Einrichtung sie wohnen. So zahle die Pflegekasse für Personen, die in einem Behindertenheim leben, höchstens 256 Euro im Monat, während sie in einem Pflegeheim bis zu 1900 Euro bekämen. Für die Differenz kommen die Kommunen oder ihre Kommunalverbände über die Sozialhilfe auf.
Vor diesem Hintergrund plädiert LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch, die Vorschrift im Sozialgesetzbuch zu streichen: "Behinderte Menschen empfinden es als Diskriminierung, auf Sozialhilfe verwiesen zu werden, obwohl auch sie Versicherungsbeiträge gezahlt haben." Zudem hätte der Vorschlag erhebliche positive Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen und der Kommunalverbände. "Das wäre auch ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit, weil die Kommunen nicht mehr so hohe Schulden auftürmen müssten, die nachfolgende Generationen zu tragen haben", so Dr. Kirsch.

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