26.11.2021

Landtag beschließt „KulturGB“

Der NRW-Landtag hat das neue Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Es soll Künstler besser absichern. Provenienzforschung und die Sicherung des kulturellen Erbes sind darin ebenfalls festgelegt.

Das „KulturGB“ tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und bündelt fortan sämtliche rechtliche Regelungen und Gesetze, die die Kultur betreffen. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung von Künstlern. Für sie gelten in Zukunft Honoraruntergrenzen. Erstmals werden die Musikschulen gesetzlich als Orte kultureller Bildung verankert. Dort sollen mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Die Vergütung von Honorarkräften soll sich an der von Festangestellten orientieren.

Die Landesregierung verpflichtet sich, die Provenienzforschung zu fördern, um zum Beispiel die Herkunft sogenannter Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus zu klären. Außerdem gibt es eine Verpflichtung zum Erhalt des Landes-Kunstbesitzes. Kunstschätze aus diesen Sammlungen dürfen nicht verkauft werden, um zum Beispiel Haushalte zu sanieren.

„Wir wollen mit dem KulturGB das kulturelle Fundament und die Strukturen für künstlerisches Arbeiten in Nordrhein-Westfalen weiter festigen. Die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine starke Kulturlandschaft für unsere Gesellschaft ist“, sagte NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

wsp

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