Windräder sollen künftig 1500 Meter Abstand zur Wohnhäusern haben. / Foto: pixabay
21.02.2019

LEP: Leitlinien für Landesentwicklung beschlossen

NRW bekommt einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP). Das Gesetz, das in dieser Woche von der Landesregierung beschlossen wurde, gibt Spielregeln für die wirtschaftliche und räumliche Entwicklung vor. 

Einiges hat sich seit dem letzten LEP von 2016 verändert. So wurde das Ziel, den Flächenverbrauch auf fünf Hektar pro Tag zu begrenzen, gestrichen. Dieses Instrument habe sich als „unwirksam erwiesen“, begründet NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart die umstrittene Entscheidung. Zudem bekommen Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausweisung von Flächen für Bauland oder auch Gewerbe. Strenger werden hingegen die Regeln für die Windkraft: Der Abstand zwischen den Anlagen bis zu Wohnhäusern soll in Zukunft mindestens 1500 Meter betragen.

Pläne für einen Nationalpark Senne sind im neuen LEP kein Thema mehr. Zwar wird die besondere Bedeutung der Senne als „einer der bedeutendsten zusammenhängenden Biotopkomplexe in NRW“ hervorgehoben, jedoch ohne das Ziel einer Unterschutzstellung. Ausgeschlossen sei ein Nationalpark Senne damit jedoch nicht, berichtet das Wirtschaftsministerium auf Anfrage von westfalenspiegel.de.

NRW-Flughäfen im LEP alle „landesbedeutsam“

Nicht mehr zu finden ist im LEP-Entwurf auch die vielfach kritisierte Unterteilung von Flughäfen in landes- und regionalbedeutsam. Die Airports in Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Weeze sind nun gleichrangig „landesbedeutsam“. Diese Entscheidung wurde bereits durch den sogenannten Entfesselungspakt der Landesregierung Ende 2017 getroffen. Nach wie vor nennt der LEP den Raum Datteln/Waltrop als Standort für „landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ der Industrie; drei weitere Standorte sind im Rheinland. Um die Nutzung zu erleichtern, wurde der Mindestflächenbedarf für Ansiedlungen von 80 auf 50 Hektar abgesenkt.

Großer Streitpunkt im LEP von 2016 war die Hervorhebung des Rheinlands und des Ruhrgebiets als Metropolregionen – ohne Westfalen zu erwähnen. Als Reaktion auf die Kritik aus der Region wurde Westfalen damals von der rot-grünen Landesregierung als „mittelstandsgeprägte Wachstumsregion“ im LEP aufgeführt. Bei dieser Formulierung bleibe es nun, bestätigt das Wirtschaftsministerium. Der LEP-Entwurf wird nun dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt.

wsp

Lesen Sie auch im Bereich "Politik / Wirtschaft"

Testen Sie den WESTFALENSPIEGEL

Ihnen gefällt, was Sie hier lesen? Dann überzeugen Sie sich von unserem Magazin