Der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann, spricht über den Haushaltsentwurf 2024 in der LWL-Landschaftsversammlung. Foto: LWL/Urban
28.09.2023

LWL berät Haushalt 2024

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) rechnet für den Haushalt 2024 mit Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rund 332 Millionen Euro. Der Umlagehebesatz für die Mitgliedskommunen soll um 1,35 Punkte auf 17,55 Prozent erhöht werden.

Die gestiegenen Energiekosten durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, steigende Inflation, mehr Kosten in der Eingliederungshilfe, hohe Tarifabschlüsse, keine „Isolierung“ mehr von Corona-Kosten – die Gründe für den höheren Mehrbedarf im LWL-Haushalt seien vielfältig, heißt es in einer Mitteilung des Landschaftsverbands. Der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann, und LWL-Kämmerin Birgit Neyer haben den 125 Abgeordneten der LWL-Landschaftsversammlung am Donnerstag den Haushaltsentwurf 2024 vorgestellt.

In den bereits eingegangenen Stellungnahmen der Landräte und Oberbürgermeister zum Haushaltsentwurf machten diese deutlich, dass die Hebesatzerhöhung die ohnehin schwierige Finanzsituation der Mitgliedskörperschaften und kreisangehörigen Kommunen weiter verschärfen werde. Sie mahnten den LWL an, seine Sparbemühungen zu verstärken und über das geplante Maß hinaus auf die Ausgleichsrücklage zurückzugreifen.

Lunemann appelliert an Geschlossenheit

Angesichts der zu erwartenden schweren Haushaltsberatungen und Sparforderungen aus den Städten und Kreisen sagte Lunemann: „Auch wenn andere Vorwürfe im Raum stehen, wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedskörperschaften und dem kreisangehörigen Raum sehr bewusst. Die kommunale Familie sollte sich insbesondere in Zeiten der Krisen nicht auseinanderdividieren lassen, sondern gemeinsam agieren. Der Bund und das Land NRW sind hier die Adressaten.“

Lunemann erinnerte an die LWL-Resolution, in der der Bund und das Land NRW zur Beteiligung an den Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufgefordert werden. Sie finde immer weitere Unterstützung. Schließlich sei die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung keine freiwillige Leistung, über die frei verfügt werden könnte, ergänzte Lunemann.

Kämmerin: 90 Prozent für soziale Leistungen

LWL-Kämmerin Birgit Neyer am Donnerstag (28.9.) in der LWL-Landschaftsversammlung. Foto: LWL/Urban

LWL-Kämmerin Birgit Neyer am Donnerstag (28.9.) in der LWL-Landschaftsversammlung. Foto: LWL/Urban

Kämmerin Birgit Neyer erklärte, dass der Haushaltsentwurf des LWL Aufwendungen von insgesamt rund 4,4 Milliarden Euro vorsehe, von denen etwa 3,3 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene entfalle, und 532 Millionen Euro auf weitere soziale Leistungen für Kinder und Erwachsene. „Auch 2024 entfallen damit wieder rund 90 Prozent der Aufwendungen des LWL auf soziale Leistungen, die der LWL oder Dritte im Auftrag des LWL vor Ort, also in unseren Mitgliedskörperschaften, erbringen“, sagte Neyer.

Der Entwurf des Etats für 2024 wird nun beraten, in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 21. Dezember soll der Haushalt voraussichtlich beschlossen werden.

jüb, wsp

Lesen Sie auch im Bereich "Politik / Wirtschaft"

Testen Sie den WESTFALENSPIEGEL

Ihnen gefällt, was Sie hier lesen? Dann überzeugen Sie sich von unserem Magazin