18.12.2024

LWL beschließt Doppelhaushalt

Das Westfalenparlament des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) hat den Etat für die Jahre 2025 und 2026 verabschiedet. Die Landschaftsumlage steigt geringer als geplant.

Angesichts der Kommunalwahlen im September 2025 will der LWL den Kommunen mit dem Doppelhaushalt Planungssicherheit geben. Dabei geht es um die Landschaftsumlage, die die 27 Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe an den LWL zahlen müssen. Hier steigt der Hebesatz von aktuell 17,35 Prozent auf 17,9 Prozent in 2025 und 18,45 Prozent in 2026. Insgesamt werden die Gebietskörperschaften im nächsten Jahr gut 3,3 Milliarden Euro und im Jahr darauf rund 3,5 Milliarden Euro an Landschaftsumlage an den LWL überweisen. Die Verwaltung des Kommunalverbandes hatte 18,1 bzw. 18,75 Prozent vorgeschlagen. Die Abgeordneten der Landschaftsversammlung stimmten jedoch für niedrigere Hebesätze. Verbesserungen im laufenden Haushaltsjahr, Konsolidierungsmaßnahmen und höhere Steuereinnahmen machen diese Senkungen möglich, heißt es vom LWL.

Hoher Anteil an Sozialausgaben

Für 2025 weist der LWL-Haushalt insgesamt Aufwendungen von rund 4,6 Milliarden Euro aus, rund 230 Millionen Euro mehr als 2024. Für 2026 klettern die Aufwendungen auf rund 4,8 Milliarden Euro. Der größte Anteil der Aufwendungen fällt auf den Bereich der Sozialausgaben (fast 87 Prozent), hier vor allem auf die sogenannte Eingliederungshilfe für die Menschen mit Behinderung mit rund 3,5 Milliarden Euro für 2025 und rund 3,7 Milliarden Euro für das Jahr 2026. Das Defizit von rund 29,6 Millionen Euro (2025) bzw. 1,3 Millionen Euro (2026) wird durch die so genannte Ausgleichsrücklage des LWL kompensiert. Die Schwankungsreserve des LWL beträgt dann noch 83 Millionen Euro.

wsp

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