LWL-Direktor Matthias Löb in der Landschaftsversammlung. Foto: MünsterView.de/ Heiner Witte
10.10.2019

LWL-Hebesatz für Kreise und Städte soll steigen

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe will den Umlagehebesatz für die 27 Mitgliedskreise und -großstädte in den kommenden beiden Jahren anheben. 

Die Entwürfe für die Haushalte der nächsten beiden Jahre, die LWL-Direktor Matthias Löb und LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann in der Landschaftsversammlung am Donnerstag (10.10.2019) vorgeschlagen haben, sehen Erhöhungen des Hebesatzes für die Landschaftsumlage von 0,3 Prozentpunkten in 2020 und 0,15 Prozentpunkten im Jahr 2021 vor. Die 116 Abgeordneten werden den Entwurf nun beraten und voraussichtlich kurz vor Weihnachten den Haushalt beschließen, so der LWL. Die Landschaftsumlage für 2019 war noch um 0,85 Prozentpunkte im Vergleich zu 2018 gesenkt worden.

Damit die Mitgliedskörperschaften des LWL über die Kommunalwahl 2020 hinaus Planungssicherheit haben, hat die Verwaltung des Landschaftsverbandes erstmals einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 in das Westfalenparlament eingebracht. “Der Doppelhaushalt soll uns mehr Verlässlichkeit geben. Denn wegen der anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2020 würde sonst unsere neue Landschaftsversammlung erst ab Frühjahr 2021 über den Haushalt beraten können – zu spät für gute Planungssicherheit, die wir und unsere Mitglieder angesichts der Herausforderungen durch neue Aufgaben brauchen“, sagte LWL-Kämmerer Lunemann.

Millionen aus Ausgleichsrücklage

Grund für die Anhebung des Hebesatzes ist das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dieses wolle die Menschen mit Behinderung zu „Architekten ihres eigenen Lebens“ machen. Das umzusetzen bedeute für alle Beteiligten zunächst Aufwand, damit es mehr Angebote für inklusives Wohnen, Arbeiten und Freizeit gebe, sagte LWL-Direktor Löb.

Der LWL-Kämmerer fügte angesichts der Belastungen für die Städte und Kreise hinzu: „Wir sind durchaus offen dafür, mehr Geld aus der Rücklage in die Hand zu nehmen, um die Belastung für unsere Mitgliedkörperschaften zu reduzieren.“ Mittelfristig sollen daher aus der Reserve, der sogenannten Ausgleichsrücklage des LWL, von derzeit gut 240 Millionen Euro rund 150 Millionen Euro entnehmen werden, so ein weiterer Vorschlag von Löb und Lunemann. Einhergehen soll damit das Versprechen, die Steigerung der Zahllast für Städte und Kreise in Westfalen-Lippe ab 2022 insgesamt auf 80 Millionen Euro pro Jahr zu deckeln.

wsp

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