11.05.2015

LWL zahlt 81,4 Millionen Euro an blinde und gehörlose Menschen

Westfalen (wh). 27.206 sinnesbehinderte Menschen in Westfalen haben 2014 finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 81,4 Millionen Euro vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erhalten.

Blinden- und Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Die Gelder werden unabhängig von Einkommen gezahlt und sollen die häufig erheblichen Kosten ausgleichen, die durch die Sinnesschädigung anfallen. So stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 640,51 Euro zu.

2013 wurden in Westfalen 82,1 Millionen Euro an 27.115 Menschen mit einer Sinnesbehinderung ausgezahlt.

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