Am Geländer einer Brücke in Altena bleibt nach dem Rückzug des Wassers Müll zurück. Aufgenommen einen Tag nach dem Starkregen. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis
15.09.2021

Mammutaufgabe für Kommunen

Gut zwei Monate ist es her, dass das Jahrhundert-Hochwasser große Schäden angerichtet hat. In Westfalen waren vor allem die Städte Altena, Hagen und Iserlohn betroffen. Eine Bilanz.

„Wir sind immer noch an vielen Ecken in der Stadt mit der Beseitigung der Schäden beschäftigt“, sagt Altenas Bürgermeister Uwe Kober. Auf rund 60 Millionen Euro beliefen sich die kommunalen Schäden. 40 Prozent der von der Stadt unterhaltenen Straßen waren nach dem Hochwasser zerstört. „Inzwischen sind sie alle wieder gefahrlos befahrbar“, so Kober weiter. Vollständig instandgesetzt seien sie aber noch nicht. Die B236 nach Werdohl ist wegen des Hochwasserschadens immer noch gesperrt.

Eine weitere „Mammutaufgabe“ für Altena: „Wir arbeiten daran, die Bäche wieder in ihre alten Bachläufe zurückzubringen“, sagt Kober. Dort, wo es geht, sollen sie zudem mehr Platz bekommen, um sich bei neuen Starkregenereignissen weiter ausbreiten zu können, ohne Schaden anzurichten. Doch das sei in der Stadt der Drahtindustrie nicht so einfach, da viele Bäche überbaut seien, so Kober weiter.

200 Millionen Euro Schaden in Hagen

In Altena hatte man Glück im Unglück. Schulen oder Kitas waren nicht direkt vom Hochwasser betroffen. Das sieht im wenige Kilometer entfernten Hagen anders aus. Dort wurden nach einer Bilanz des Krisenstabes mehr als 70 städtische Gebäude, darunter auch Bildungseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude überflutet. Auf rund 200 Millionen Euro wird allein der Schaden an kKommunalen Einrichtungen geschätzt. Hinzu kommen noch einmal rund 550 Millionen Euro bei Gewerbetreibenden. Inzwischen konnte der Dienstbetrieb in den Rathäusern weitgehend wieder aufgenommen werden, teilt die Stadt mit. Das Zentrale Bürgeramt sei aber weiterhin geschlossen, erklärt ein Stadtsprecher gegenüber dem WESTFALENSPIEGEL. Die Verkehrswege seien jedoch – zum Teil über Umleitungen – wieder nutzbar.

Die Klimakrise

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In Iserlohn rechnet man mit Schäden in Höhe von fünf Millionen Euro. Allerdings sei das eine vorsichtige erste Schätzung unter Vorbehalt, so eine Sprecherin der Stadt. Bei näherer Untersuchung bzw. Beseitigung der Schäden sei es durchaus wahrscheinlich, dass sich die Schadenssumme weiter erhöhe.

Einige Kultureinrichtungen betroffen

Auch einige Kultureinrichtungen wurden von den Überschwemmungen durch den Starkregen, den das Tief Bernd mit sich gebracht hat, beschädigt. Darunter das LWL-Freilichtmuseum Hagen, die LWL-Industriemuseen Henrichshütte Hattingen, Zeche Zollern und Zeche Nachtigall sowie das LWL-Museum für Archäologie in Herne. Vorläufige Schätzungen allein der baulichen und technischen Schäden belaufen sich auf mehr als 1,2 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Beschädigungen an Material, Ausstattung und Ausstellungsequipment.

Auch das LWL-Archivamt hat Schadensfälle an nichtstaatlichem Archivgut, jeweils mit kalkulierten Kosten der Bergung, Erstversorgung, Einfrieren, (Gefrier-)Trocknung und Reinigung, vorläufig erfasst und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeldet, heißt in einer Vorlage des LWL-Kulturausschusses. Gemeldet wurden Schäden in Höhe von rund 600.000 Euro.

Das LWL-Archivamt verfügt seit Jahrzehnten über eine Vakuumgefriertrocknungsanlage. Bei der Hochwasserkatastrophe vor zwei Monaten zeigte sich allerdings, dass die Anlage bei größeren Schäden an ihre Grenze stößt. Sie ermögliche nicht den Durchsatz, der zur Trocknung einer größeren Menge an Archivgut nötig wäre. „Da moderne Anlagen deutlich leistungsstärker sind und den Trocknungsprozess erheblich verkürzen, plant das LWL- Archivamt – vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der politischen Gremien des LWL – die Beschaffung einer neuen Anlage, von der auch LWL-Einrichtungen profitieren können“, heißt es in der Berichtsvorlage für den Kulturausschuss.

jüb/wsp

Das Land NRW macht darauf aufmerksam, dass Betroffene der Hochwasserkatastrophe ab dem 17. September Wiederaufbauhilfe beantragen können. Den Antrag können Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei- und Aquakulturbetriebe sowie Kommunen (für den Wiederaufbau der Infrastruktur) stellen. Weitere Informationen gibt es hier: Wiederaufbauhilfe.

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