Achtlos abgestellte E-Scooter sind ein Ärgernis – nicht nur in Münster. Foto: Stadt Münster/Amt für Kommunikation
02.03.2022

Mehr Regeln für Roller

Die Städte Dortmund und Münster schränken den Verleih von E-Scootern ein. Wild abgestellte Roller sind immer wieder Gefahr für sehbehinderte Menschen.

Mehr Kontrollen, engere Absprachen mit den Verleihfirmen und eine Gebührenpflicht sollen in Münster helfen, den Roller-Wildwuchs einzudämmen: Achtlos auf Gehwege geworfene E-Scooter, zugeparkte Eingänge oder auch Fahrzeuge, die quer auf Radwegen liegen. Die Elektroroller sind oft ein Ärgernis, für Menschen mit Sehbehinderungen oder anderen Handicaps sind sie unter Umständen eine Gefahr. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen hatte daher beim Verwaltungsgericht Münster beantragt, das „Free-Floating-System“ der E-Roller in Münster zu untersagen. Das Gericht gab dem Antrag teilweise Recht. Zwar wird der freie Verleih ohne feste Abstellplätze nicht untersagt, die Stadt muss den Umgang mit den Scooter jedoch neu regeln. Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Unternehmen reicht nicht mehr aus.

Parkverbotszonen in Münster

Ab dem 1. April sollen in Münster nun strengere Regeln gelten. Bei Beschwerden müssen die Firmen innerhalb von zwölf Stunden reagieren. Es soll mehr Kontrollen geben, Verleiher werden für wild abgestellte Roller verwarnt und diese unter Umständen auch abgeschleppt. Außerdem wird für Anbieter eine Sondernutzungsgebühr von 12,50 Euro je Roller und Quartal fällig. Ob es in Zukunft mehr Parkverbotszonen für die Scooter geben soll, will die Stadt noch prüfen. Münster erwartet, dass es durch die neuen Regeln weniger Behinderungen durch E-Scooter geben wird. Dennoch wünscht sich die Stadt bundesweit einheitliche Regeln für dieses Thema. „Der derzeitige Zustand, dass je nach Kommune und Bundesland unterschiedliche Regelungen für den Verleih gelten, ist nicht zu vermitteln“, so Ordnungsamtsleiter Wolfgang Heuer.

Ende des „Free Floating“?

Dortmund will Verleihfirmen wie Tier und Lime in Zukunft ebenfalls zur Kasse bitten. 20 Euro pro Roller und Jahr werden dort fällig – bislang war das kostenlos. Vor allem aber will die Stadt das „Free Floating“ der elektrischen Kleinfahrzeuge in der Innenstadt einschränken. Diese Möglichkeit, die Scooter allerorten per App auszuleihen und abzustellen, gilt als Herzstück des Geschäftsmodells. Im Dortmunder Stadtzentrum soll das in Zukunft nur noch auf festgelegten Flächen möglich sein. Mit diesem Schritt will die Stadt zum einen das sogenannte „Roller-Mikado“ bekämpfen, zum anderen aber ermöglichen, Strecken zwischen Bahnhaltestelle und Haustür weiterhin per E-Scooter zu überbrücken. Am 31. März entscheidet der Stadtrat über diese Pläne.

E-Scooter sind seit Juni 2019 auf den Straßen deutscher Städte unterwegs. Den Anfang machte Herne mit dem Verleih. Vielerorts lautete die Hoffnung, dass die Roller mit Elektroantrieb zur Verkehrswende beitragen könnten. Die anfängliche Begeisterung ist mittlerweile einer Ernüchterung gewichen. Zahlreiche westfälische Städte versuchen, mit Selbstverpflichtungen oder auch Gebühren, die Zahl der Roller zu begrenzen.

aki, wsp

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