LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger. Foto: LWL
29.11.2021

„Mehrwert bleibt unklar“

Am 1. Januar tritt in NRW das neue Kulturgesetzbuch in Kraft. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe übt Kritik am „KulturGB“, das der Landtag vor wenigen Tagen beschlossen hat.

Das Kulturgesetzbuch NRW, vorangetrieben von NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, soll Künstler besser absichern. Provenienzforschung und die Sicherung des kulturellen Erbes sind darin ebenfalls festgelegt. Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), sieht jedoch grundsätzliche Defizite: „Die Kulturlandschaft in NRW ist in erster Linie kommunal geprägt, gleichzeitig werden Kommunen, Kommunal- und Landschaftsverbände im Gesetz nicht entsprechend ihrer finanziellen und fachlichen Leistungen dargestellt.“

„Auch in der Fläche muss es kulturelle Leuchttürme geben.“

Vernachlässigt wurde besonders die Förderung von Kultur im ländlichen Raum, ist Rüschoff-Parzinger überzeugt. Sie fordert: „Kultur in der Fläche muss in ihrer Vielfalt gestärkt werden – vom Heimatverein über das Soziokulturelle Zentrum bis hin zu innovativen Projekten mit Strahlkraft. Auch in der Fläche muss es kulturelle Leuchttürme geben.“

Die Kulturdezernentin kritisiert, dass die beiden Landschaftsverbände mit ihrer Expertise kaum berücksichtigt wurden. Sie seien im Gesetz „auf Denkmalpflege und Förderung von Heimat-Museen“ reduziert worden. Der Mehrwert des neuen Kulturgesetzbuches bleibe im Vergleich zum Kulturfördergesetz unklar, so Rüschoff-Parzinger Fazit: „Offen bleibt, welche nachhaltige Wirkung das Gesetz haben kann. Gleichzeitig werden bekannte Systematiken und Beteiligungsprozesse des Kulturfördergesetzes aufgehoben.“

wsp

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