03.02.2023

Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs

Betroffene von sexuellem Missbrauch im Bistum Münster haben in den vergangenen Jahren 5,4 Millionen Euro als sogenannte Anerkennungszahlung erhalten.

Insgesamt setzte das Bistum in den vergangenen zehn Jahren rund 7,3 Millionen Euro im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und als Zahlungen für Betroffene ein. Dabei entfalle der größte Teil der Zahlungen auf die Jahre seit 2019, teilt das Bistum mit. Die höchste ausgezahlte Einzelsumme lag bei 160.000 Euro. „Das Leid, das den Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, kann durch keine Summe ‚entschädigt‘ werden. Jeder Betrag ist angesichts der Tatsache, dass Betroffene oft ihr ganzes Leben unter den Untaten leiden, zu gering“, stellte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, am Freitag (03.02.) klar.

Seit 2012 sind im Bistum Münster 299 Anträge auf Zahlungen zur Anerkennung des Leids gestellt worden, heißt es in der Bilanz. Zusätzlich zu den Anerkennungszahlen hat das Bistum laut Frings rund 576.000 Euro für Therapie- und Fahrtkosten, für externe Unterstützungen bei der Antragsstellung und für Härtefallzahlungen eingesetzt. Hinzu kommen außerdem weitere etwa 1,3 Millionen Euro für die Erstellung der Studie der Universität Münster zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche im Bistum Münster.

Mehr Rechte für Betroffene

Der Interventionsbeauftragte machte außerdem darauf aufmerksam, dass Betroffene von sexuellem Missbrauch ab dem 1. März mehr Rechte bei den Verfahren der Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) erhalten. Die UKA entscheidet bundesweit über die Höhe der Leistungen, die an Betroffene ausgezahlt werden. So könnten die Opfer sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem kommenden Monat einmalig Widerspruch gegen die von der UKA zugesprochene Leistungshöhe einlegen. Hiermit werde zu Recht eine zentrale Forderung vieler Betroffener aufgegriffen, sagte Frings. 

Er kündigte außerdem an, dass man die Betroffenen, die bereits nach der ersten Mitteilung über eine Anerkennungszahlung Einspruch eingelegt hätten, seitens des Bistums anschreiben und über die neue Situation unterrichten werde. Alle notwendigen Informationen dazu sollen so bald wie möglich auf der Internetseite des Bistums Münster zum sexuellen Missbrauch veröffentlicht werden.

wsp

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