19.07.2024

Mindesthonorar für Künstler

Das Land NRW knüpft Landesförderungen für Kultureinrichtung zukünftig an Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler. 

Die Landesregierung will die faire Bezahlung von Kulturschaffenden sicherstellen. Hierzu gelten am dem 1. August Honoraruntergrenzen für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist, teilt das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft an. Damit sei Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.

Hintergrund ist die schwierige finanzielle Lage vieler Künstlerinnen und Künstler. Trotz eines  abgeschlossenen Hochschulstudiums und eines Vollzeitjobs können sie ihren Lebensunterhalt oft kaum bestreiten, müssen häufig einem Nebenjob nachgehen. „Künstlerinnen und Künstler leisten für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag. Diese Arbeit hat einen Preis – und es soll ein fairer Preis sein. Wer Vollzeit arbeitet, muss von dieser Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten können“, so NRW-Kulturministerin Ina Brandes. 

Positives Echo vom NRW-Kulturrat

Der NRW-Kulturrat begrüßt die Einführung von Honoraruntergrenzen auf Grundlage einer Matrix, die für die einzelnen Sparten eine verlässliche Orientierung geben könne, so der Kulturrat. Die Verdopplung der Stundensätze von bisher 27,50 Euro auf die in der Matrix festgelegten 55 Euro seien ein richtiger Schritt. Zugleich bedauerte der Kulturrat, dass diese Vorgabe nur für die beiden Projekte der Kulturellen Bildung gilt, die zu 100 Prozent vom Land NRW getragen werden. „Wenn andere vom Land kofinanzierte Projekte in diesem Feld ausgeschlossen bleiben, droht in der Kulturellen Bildung ein Zwei-Klassen-System. Hier hätte auch die Kooperation mit den Kommunen erprobt werden können“, heißt es weiter. Zugleich fordert der NRW-Kulturrat die Landesregierung auf, nun die notwendigen finanziellen Konsequenzen für die kulturelle Landschaft in NRW zu ziehen und mehr Mittel bereitzustellen. 

jüb, wsp

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