Nächstes Urteil im Wisentstreit
Rückschlag für das Wisent-Projekt im Rothaargebirge. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat zwei Forstwirten in einem Berufungsverfahren Recht gegeben. Sie wollten nicht hinnehmen, dass die ausgewilderten Tiere durch ihre Wälder streifen und dabei Schäden verursachen.
Nach dem Urteil können die Kläger vom Trägerverein des Artenschutzprojekts nun Maßnahmen verlangen, die die Tiere von ihren Grundstücken fernhalten. Der Wisent-Verein kündigte umgehend an, eine Revision und damit einen erneuten Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu prüfen.
Das Urteil bezieht sich auf die Freisetzungsphase der Wisente, die zweite Phase des gesamten Projekts. Diese dauere nun schon zu lange, so das Gericht. Von vornherein sei diese Freisetzungsphase auf einen begrenzten Zeitraum angelegt gewesen und dürfte nicht über Gebühr ausgedehnt werden. Tatsächlich seien die Ziele dieser Phase erreicht, weshalb es ihrer Fortsetzung für die Realisierung des Projekts nicht mehr bedürfe, so das OLG. Unverständnis äußerten die Hammer Richter darüber, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dem Projekt im Jahr 2019 die Beratungen nicht beschleunigt worden seien. „Dass dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht gelungen sei, wirke sich nun zulasten des beklagten Vereins aus“.
Verein ist optimistisch
„Das Urteil bedeutet nicht das Aus für das Projekt“, sagte Dr. Michael Emmrich, Sprecher des Trägervereins Wisent-Welt-Wittgenstein. Man müsse zunächst die politische Entscheidung zur Zukunft des Projekts abwarten. Diese will NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Laufe des Jahres auf Basis eines neuen Gutachtens treffen. Man erwarte, dass diese politische Entscheidung noch vor einem weiteren Gerichtsentscheid getroffen werde, so Emmrich.
Sollte das Projekt fortgesetzt werden, müsste ein neuer, dritter öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden, der die dauerhafte Ansiedlung der Wisente im Rothaargebirge regeln soll. Das aktuelle Urteil bezieht sich aber auf den zweiten Vertrag, der die Freisetzungsphase regelt.
wsp