Landesbedeutsam laut Landesentwicklungspla: Der Dortmunder Flughafen. Foto: Dortmund Airport/ Hans Jürgen Landes
15.07.2019

Flughäfen sind wieder landesbedeutsam

NRW bekommt einen neuen Landesentwicklungsplan. Kurz vor der Sommerpause hat der Landtag neue Leitlinien für Kommunen, Landwirtschaft, Wohnungsbau und Umweltschutz beschlossen.

Städte und Gemeinden erhalten damit unter anderem mehr Flexibilität, wenn es darum geht, Bauland auszuweisen und die Hürden für die Ansiedlung von Industrie werden gesenkt. Strenger werden hingegen die Regeln für die Windkraft: Der Abstand zwischen den Anlagen bis zu Wohnhäusern soll in Zukunft mindestens 1500 Meter betragen.

Pläne für einen Nationalpark Senne kommen im neuen Landesentwicklungsplan nicht mehr vor. Zwar wird die besondere Bedeutung der Senne als „einer der bedeutendsten zusammenhängenden Biotopkomplexe in NRW“ hervorgehoben, jedoch ohne das Ziel einer Unterschutzstellung. Die umstrittene Unterscheidung von Flughäfen in landes- und regionalbedeutsam ist ebenfalls gestrichen. Die Airports in Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Weeze sind nun gleichrangig „landesbedeutsam“. Diese Entscheidung wurde bereits durch den sogenannten Entfesselungspakt der Landesregierung Ende 2017 getroffen.

Die Änderungen sind umstritten. Kritiker werfen der Landesregierung vor, dem Umwelt- und Klimaschutz zu wenig Bedeutung gegeben zu haben. Kritisiert wird unter anderem, dass die Begrenzung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar gestrichen wurde. Dieses Spargebot habe sich als unwirksam erwiesen, begründet das Wirtschaftsministerium.

wsp

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