13.07.2018

Mehr „Hilfen aus einer Hand“ für Menschen mit Behinderung in NRW

Westfalen (wh). Menschen mit Behinderungen erhalten in Nordrhein-Westfalen in Zukunft mehr „Hilfen aus einer Hand“. Hintergrund ist das jetzt vom Landtag beschlossene Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz. Mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an die Landschaftsverbände werden die Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse und flächendeckende fachliche Standards in ganz NRW geschaffen.

LWL-Direktor Matthias Löb sagte: „Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen. Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen.“

Mit dem neuen Ausführungsgesetz werden alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen bei den Landschaftsverbänden gebündelt. Die Landschaftsverbände übernehmen ab 2020 auch die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung.

Behindertenverbände begrüßen die neuen Regelungen. So sprach ein Vertreter der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel von einer „Erfolgsgeschichte“. „Überall dort, wo der Landschaftsverband der Ansprechpartner ist, haben wir verlässliche Ansprechpartner“, betonte der NRW-Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen.

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